"Es war Blödheit"

Kiste Bier statt Strafzettel verlangt - Polizist verurteilt

Wien
22.09.2010 14:16
Ein junger Polizist ist am 18. April in der Innenstadt auf der Suche nach Falschparkern gewesen. Seine aufmerksamen Augen erspähten einen vorschriftswidrig abgestellten schwarzen BMW. Schon zückte er seinen Kugelschreiber und begann ein Strafmandat zu schreiben, als er im Fahrzeuginneren einen Polizei-Wimpel entdeckte. Statt eines Strafzettels hinterließ der 28-Jährige nun hinter dem Scheibenwischer folgende Mitteilung: "Kostet 1 Kiste Bier".

Dafür wurde er am Mittwoch im Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs zu einer unbedingten Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Der Beamte hatte nämlich Pech: Der vermeintliche Kollege war gar keiner. Dafür brachte der nicht abgestrafte Fahrzeugbesitzer noch am selben Tag eine Palette mit 24 Flaschen Bier an der Dienststelle des Uniformierten vorbei.

Er habe den vermeintlichen Kollegen schonen wollen, "weil es nur ein geringfügiges Vergehen war", schilderte der Angeklagte. Das geparkte Auto habe zwar verbotenerweise, aber nur wenige Meter in einen Kreuzungsbereich hineingeragt. Er habe daher eine Bestimmung im Verwaltungsstrafgesetz angewendet, derzufolge eine mindere Schuld nicht zwangsläufig eine Strafe nach sich ziehen muss, sofern das Fehlverhalten keine negativen Folgen für andere hat.

"Es war Blödheit"
Den Zettel mit dem Bierbegehren bezeichnete der Polizist als "Scherz". Nie hätte er damit gerechnet, wirklich eine Ladung mit kühlem Blondem zu bekommen. Als die Palette im Kommissariat eintraf, war der 28-Jährige noch auf Streife. Sein unmittelbarer Vorgesetzter nahm die Bierflaschen verwundert entgegen und deponierte sie im Spind des Abwesenden. Dann erstattete er Meldung über den eigenartigen Vorgang.

"Es war Blödheit. Ich wollte den, der das abgegeben hat, eh ausfindig machen und mitteilen, dass er das Bier abholen kann", gab der Angeklagte zu Protokoll.

"Ich hab' das als Scherz aufgefasst"
Den Alkohol hatte ein 39-jähriger Angestellter deponiert, der den Polizisten in der Verhandlung zum ersten Mal sah und diesen bedauerte. "Ich finde das schade", meinte er und blickte mitleidig auf die Anklagebank. Er habe den Beamten selbstverständlich nicht bestechen wollen: "Ich hab' das als Scherz aufgefasst und mir gedacht, gut, geh ich drauf ein." Den Polizei-Wimpel habe er "zum Spaß beim Rückspiegel aufgehängt".

Gegen den Zeugen hatte die Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen versuchter Bestechung ermittelt. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt. Ob die "traurige Geschichte" (Richterin Irene Mann) für den Polizisten berufliche Konsequenzen haben wird, entscheidet sich in einem Disziplinarverfahren. Der strafrechtliche Schuldspruch ist nicht rechtskräftig, der Beamte erbat Bedenkzeit.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Wien Wetter



Kostenlose Spiele