Kritik am Gesetz

Debatte: Kastrationspflicht für Wohnungskatzen?

Tierecke
12.05.2015 08:00
Nachdem die österreichischen Tierschutzombudsleute gefordert hatten, dass das bestehende Gesetz umgeschrieben wird und somit auch Freigänger-Katzen aus "bäuerlicher Haltung" verpflichtend kastriert werden müssen, gingen die Wogen unter den "Krone"-Lesern hoch. Denn diese Ausnahme sei nicht die einzige missverständliche Formulierung. Manche verlangen sogar nach einer Kastrationspflicht für alle Katzen - auch jene, die ihre Wohnung nie verlassen.

Schon seit dem 1. Jänner 2005 gibt es in Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen: Jedes Tier mit Freigang muss kastriert werden. Ausgenommen sind reine Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen in sogenannter "bäuerlicher Haltung". Diese Ausnahme von der Kastrationspflicht betrifft jene Stubentiger, die sich unter anderem in Bauernhofnähe aufhalten, aber als Streunertiere - zwar von Menschen gefüttert, aber nicht in menschlicher Obhut gehalten - leben. Da vor allem die "bäuerliche Haltung" immer wieder missverstanden werde, forderten die österreichischen Tierschutzombudsleute vor Kurzem in einer Aussendung die Umformulierung des Gesetzestextes.

Tierschützer: Am Gesetz ist viel mehr zu ändern
Doch damit sei es noch lange nicht getan, kritisiert Sabine Auer vom Verein "Streunerkatzen OÖ": "Wichtig ist auch die Änderung der Formulierung 'Katzen' auf 'Katzen und Kater', denn uns sind Fälle bekannt, wo die Behörden nicht eingeschritten sind, weil es sich bei dem betroffenen Tier um ein männliches handelte." Auch, dass nur Tiere mit "regelmäßigem Zugang zum Freien" kastriert werden müssen, stößt der Tierschützerin sauer auf, denn: "Etwa 30 Prozent der vermissten unkastrierten Katzen entwischen aus Wohnungshaltung und sorgen so in kürzester Zeit für weiteren Zulauf bei den Streunerpopulationen."

Viele wünschen sich Kastrationspflicht für alle Katzen
Im Klartext: Viele Tierschützer würden eine generelle Kastrationspflicht für alle Katzen begrüßen, auch jene in Wohnungshaltung. Die Kriterien für die Anmeldung einer Zucht müssten ebenfalls genau im Gesetz verankert werden, so Auer. Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht können Katzenhalter übrigens mit Strafen bis zu 3.750 Euro belangt werden, doch kritisiert werden auch mangelhafte Kontrollen und nur selten verhängte Bußgelder. Die Bevölkerung ist hier zur Mithilfe aufgerufen, denn nur gemeldete Verstöße können von den Behörden auch verfolgt werden.

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