Nach VfGH-Entscheid

Zogajs sollen “angemessene Frist” bekommen

Österreich
14.06.2010 16:55
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die Ausweisung der Familie Zogaj nicht aufzuheben, drängten Politiker aus dem freiheitlichen Lager lautstark auf eine "sofortige Abschiebung". Auch Innenministerin Maria Fekter hatte noch am Montag mit Zwangsgewalt gedroht. Die zuständige Behörde, die BH Vöcklabruck, will die Dinge aber keineswegs überstürzen. Man sehe zwar keine Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen, die Familie solle aber eine "angemessene Frist" erhalten und freiwillig ausreisen.

Die BH Vöcklabruck ist als Fremdenpolizei-Behörde für die Ausweisungsbescheide bzw. für die Vollstreckung einer Abschiebung zuständig, sollten Erstere nicht befolgt werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass mit dem VfGH-Entscheid die Ausweisung für die gesamte Familie (im Bild vom Jänner 2009: Arigona und Nurie Zogaj, die beiden minderjährigen Geschwister sowie Arigonas volljähriger Bruder, der bereits letztes Jahr in den Kosovo zurückkehrte) erfolgen soll, wie in den Bescheiden des Asylgerichtshofes angeordnet.

Man habe am Montag aber auch erst aus den Medien von der Entscheidung des VfGH erfahren, so Bezirkshauptmann Peter Salinger. Er warte daher noch auf die Zustellung des Papiers.

Zeit bis zum Schulschluss?
Gegenüber krone.at hatte Salinger bereits am Vormittag erklärt, dass gemäß der Bestimmungen zunächst einmal die Aufforderung ergehen werde, das Land freiwillig zu verlassen. Die Frist dafür hat die BH zu setzen. Einen konkreten zeitlichen Rahmen wollte Salinger vorerst nicht nennen. "Aber die Familie soll ihre persönlichen Angelegenheiten regeln können - wie etwa den Schulabschluss", findet der Bezirkshauptmann. Dies solle aber keine Fixierung auf einen bestimmten Termin andeuten, setzte Salinger nach.

Ob es eine Vorgabe seitens des Innenministeriums geben werde, die Vorgänge zu beschleunigen, wisse er nicht. Das sei aber möglich, weil der Fall medial so präsent gewesen sei. Wenn ja, müsse sich seine Behörde daran halten, aber auch andernfalls werde man die Sache "ordnungsgemäß" durchführen, so Salinger. Für eine Verhängung der Schubhaft sehe er keinen Anlass.

"Es war zu erwarten"
Gravierende Gründe, die eine Abschiebung als letztes Mittel der Ausweisungsmaßnahmen nicht durchführbar erscheinen lassen würden, sieht Salinger "derzeit nicht". Der VfGH hatte aber stets darauf hingewiesen, dass die Fremdenpolizei in der konkreten Situation immer prüfen müsse, ob es möglich sei, die Abschiebung auch umzusetzen. Weil Arigona Zogaj nun bereits volljährig ist, ist ihr Status aber nicht mehr an den von Mutter Nurie oder ihrer beiden minderjährigen Geschwister gebunden, wie das früher der Fall war.

Persönlich will sich Salinger nicht zu viele Gefühle erlauben: "Es war zu erwarten, dass es zu einer Entscheidung kommt", meint der Bezirkshauptmann. Es gebe auch Aufgaben, die "nicht so angenehm" seien, bedauerte der Bezirkshauptmann.

Friedl: "Abschiebung richtet Familie zugrunde"
Der Pfarrer von Ungenach, Josef Friedl, der sich der Familie Zogaj über Jahre hinweg angenommen hatte, hofft nach wie vor auf Alternativen zur Ausweisung bzw. Abschiebung. "Es gibt ja auch menschliche Lösungen", sagte er am Montag. Die Bestätigung der Ausweisung durch den Verfassungsgerichtshof kam für ihn nicht überraschend: "Mit dem Urteil habe ich fast gerechnet."

Friedl will mit der Familie Kontakt nun aufnehmen, um diese in der Angelegenheit weiter zu betreuen. "Sie haben ja nur mich", meinte Friedl, der den Kontakt zu den Zogajs auch nach einer Ausreise nicht abbrechen will. Mit einer Außerlandesbringung von Arigona, deren Mutter und ihrer beiden minderjährigen Geschwister würde man jedenfalls eine Familie zugrunde richten, warnt der Geistliche.

Fekter: "Rate zur selbstständigen Ausreise"
Innenminister Maria Fekter, die der Familie Montagvormittag in einer Aussendung noch mit Zwangsgewalt drohte, schlug am Abend in der "ZiB 2" etwas mildere Töne an und empfahl der Familie Zogaj zunächst die freiwillige Ausreise. "Mir ist die menschliche Dimension in diesem Fall sehr wohl bewusst. Daher rate ich dieser Familie dringend, selbstständig auszureisen." Andernfalls werde es zur Abschiebung kommen: "Verfassungsgerichtshofs-Erkenntnisse werden von mir umgesetzt", so Fekter.

Die Ministerin betonte, dass alle Anträge der Familie auf deren illegalen Einreise aufgebaut gewesen seien. Alle Bescheide - mehr als 100 - seien negativ gewesen. Eine Ausnahme zu machen, wäre "Willkür" gewesen. "Auch wenn das Einzelschicksal doch tragisch ist, so hat dieses Erkenntnis Klarheit gebracht für tausend andere ähnlich gelagerte Fälle. Hier kann man nicht eine Ausnahme machen, das wäre Willkür, und außerdem ungerecht gegenüber all jenen, die sich gesetzeskonform verhalten", so Fekter.

Die selbstständige Ausreise sei jedenfalls allemal "die angemessenere Vorgangsweise, als auf die Fremdenpolizei zu warten", sagte die Ministerin. Sie verwies darauf, dass eine Rückkehr nach Österreich (Arigona Zogaj hätte laut ihrer Betreuer vom Ausland aus gute Chancen, einen Aufenthaltstitel zu bekommen, Anm,.) im Falle einer Abschiebung durch die Fremdenpolizei für längere Zeit völlig ausgeschlossen ist. "Wenn mit der Fremdenpolizei abgeschoben wird, dann gibt es 18 Monate ein Aufenthaltsverbot, dann nützt gar kein Antrag." Wie groß die Chance für die Zogajs ist, nach einer Ausreise wieder nach Österreich kommen zu können, wollte Fekter nicht einschätzen: "Das ist im Bereich der Spekulationen."

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