Negativ-Bescheid fix

Rathausbeamte stoppen Befragung zum Parkpickerl

Österreich
22.08.2012 17:03
"Korrekt: Der Bescheid, dass die Parkpickerlthematik nicht für eine Volksbefragung zulässig ist, wird nächste Woche zugestellt", bestätigte nun ein Magistratsinsider gegenüber der "Krone". Dabei hatten 150.000 Bürger dafür unterschrieben, um über dieses Thema entscheiden zu dürfen. Mit der Ablehnung erreicht der Streit um das Pickerl die nächste Eskalationsstufe.

"Sollen in Wien weitere Kurzparkzonen – bezirksweise oder in Bezirksteilen – eingeführt werden?" – darüber wollte die Stadt-ÖVP schon in den nächsten Wochen die Wiener abstimmen lassen. Die stets laut propagierte Demokratie-Romantik wurde nun mit trockener juristischer Härte abgeschossen: Der Bescheid der MA62 ist fertig, die Juristen sind klar gegen eine Volksbefragung zum Thema "Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung". Die (erwartete) Begründung: Über Gebühren darf der Bürger nicht abstimmen. Schon nächste Woche werde der Bescheid der ÖVP zugestellt.

Bescheid kommt irgendwann vor Verwaltungsgerichtshof
Im Büro des Bürgermeisters weiß man noch nichts vom Negativbescheid. Eins wird aber dazu nochmals betont: "Die Behörde trifft stets absolut unabhängig ihre Entscheidungen." Über die Gesamtsituation nach diesem juristischen "Njet" zur Volksbefragung sind nicht alle im Rathaus glücklich: Dem Etappensieg von Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou, nun einem Votums-Drama entkommen zu sein, wird ein jahrelanger Rechtsstreit folgen.

Denn: "Wir haben den Bescheid noch nicht in Händen. Ist er negativ, berufen wir", so Wiens ÖVP-Chef Manfred Juraczka (im Bild bei der Präsentation der 150.000 Bürgerunterschriften). Damit landet die Sache beim Berufungssenat. Dass der anders als das Magistrat entscheidet, ist fast ausgeschlossen. Im Gremium sitzen Mandatare der Regierungskoalition und Parkpickerl-Koordinator Leopold Bubak. Bekämpfen kann die VP einen negativen Senatsspruch schließlich beim Höchstgericht. Das wird sie auch tun.

Alle Bezirksbeschlüsse zum Pickerl illegal?
Aber das dauert. Bis dahin hat Rot-Grün die Kurzparkzonen längst auf die Bezirke 12, 14, 15, 16 und 17 ausgedehnt – vielleicht sogar illegal? "Wenn die Fragestellung für das Bürgervotum rechtswidrig wäre, sind es auch alle Bezirksbeschlüsse zum Pickerl", sagen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und VP-Döbling-Chef Adolf Tiller. Denn die Bezirke mussten die Parkzonen im Rathaus beantragen. Und laut Stadtverfassung sind Anträge in Verbindung mit Gebühren unzulässig. Doch dazu schweigt Rot-Grün.

"Ein Skandal und weiteres Beispiel dafür, wie brutal Rot-Grün über die Wiener drüberfährt", so Strache über den Rathaus-Entscheid. Der FPÖ-Obmann will die Verfassungsrichter einschalten.

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