Tod des kleinen Cain

Anwalt verbindet tödliche Schläge mit Muskel-Krankheit

Österreich
18.01.2011 14:55
Der Pflichtverteidiger von Miloslav M., Hauptverdächtiger im Fall des zu Tode geprügelten kleinen Cain in Bregenz, hat am Dienstag erstmals über Aussagen seines Mandanten zu den Vorwürfen berichtet. Demnach behauptet der 26-Jährige, er habe den Buben nicht umbringen wollen. Der Serbe leide an einer Krankheit, durch die er möglicherweise die Intensität seiner Schläge nicht habe einschätzen können. Die Invaliditätspension des Verdächtigen beschäftigt indes die Politik.

Der Amtsarzt hat M. nach seiner Auslieferung von der Schweiz nach Österreich aus gesundheitlichen Gründen als nicht vernehmungsfähig eingestuft. Das damit einhergehende Verhörverbot für die Ermittler des Landeskriminalamts ist damit weiterhin aufrecht. Eine Einvernahme des Verdächtigen sei bis Dienstag früh nicht möglich gewesen, bestätigte Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch.

Wegen Muskelschwächekrankheit heftig zugeschlagen?
Pflichtverteidiger Edgar Veith durfte mit M. hingegen in Kontakt treten und berichtete nun aus diesen Gesprächen der Austria Presseagentur. Es spreche überhaupt nichts für eine Tötungsabsicht, meint Veith. Gegen den Verdächtigen wird wegen Mordes ermittelt. Sollte es zu einer Anklage mit diesem Delikt kommen - es droht dann lebenslange Haft -, werde er Einspruch erheben, so der Pflichtverteidiger.

Es werde überdies in einem Gutachten zu klären sein, inwieweit der 26-Jährige die Intensität seiner Schläge habe einschätzen können. Der Serbe leidet an der Muskelschwächekrankheit "Myasthenia gravis" (siehe Infobox). Diese habe möglicherweise seine subjektive Wahrnehmung beeinflusst, so der Rechtsanwalt. Bereits seit einiger Zeit ist bekannt, dass M. eine Invaliditätspension erhält. Ob die Krankheit dafür ausschlaggebend war - laut dem BZÖ-Abgeordneten Christoph Hagen soll die Berufsunfähigkeit auch aufgrund von Drogenmissbrauch erreicht worden sein -, ist nicht bekannt.

Wegen Suizidgefahr in Spezialzelle
Laut Veith ist der 26-Jährige in einer Spezialzelle untergebracht, in der er wegen Suizidgefahr rund um die Uhr überwacht wird. Vom Tod des Buben habe sein Mandant erst auf der Flucht erfahren. Der 26-Jährige habe sich stellen wollen, betonte der Rechtsanwalt.

Seiner Meinung nach ist der Serbe noch nicht einvernahmefähig. "Ich finde es für die Wahrheitsfindung wichtig, dass er in einem entsprechenden Zustand ist", betonte der Verteidiger. Offen sei etwa - offenbar auch noch für den Rechtsvertreter selbst -, was sich in den Stunden vor der Tat zugetragen habe.

Die Invaliditätspension für den Hauptverdächtigen, die bei M. monatlich 1.150 Euro ausmachen soll, hat indes die Politik auf den Plan gerufen. Vorarlberger Bundesräte wollen eine parlamentarische Anfrage an Sozialminister Rudolf Hundstorfer richten.

Die ÖVP-Mandatare werfen der zuständigen Aufsichtsbehörde - dem SPÖ-geführten Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz - "Inaktivität" vor. Weder habe man nach Bekanntwerden des Falles die Prüfung des Pensionsakts des Mannes in Aussicht gestellt noch die Öffentlichkeit "auf Basis der gesetzlichen Grundlagen" informiert.

Dreijähriger wurde zu Tode geprügelt
Der dreijährige Cain war am Abend des 8. Jänner in Bregenz tot aufgefunden worden, nachdem der mutmaßliche Täter den Notruf verständigt hatte. Die 24 Jahre alte Mutter war zur Tatzeit außer Haus. Während gegen den 26-Jährigen Ermittlungen wegen Mordes laufen, werden gegen die Mutter Erhebungen hinsichtlich einer möglichen Verletzung ihre Fürsorge- und Obhutpflichten geführt.

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