Der Anwalt rechne mit einem milden Urteil, etwa einer Geldstrafe wegen Zollvergehens oder einer "kleinen" Freiheitsstrafe, bei der die Zeit, die Hannes F. in Untersuchungshaft verbracht hat, angerechnet werde, erläuterte die Ehefrau des Angeklagten. Bis zum zweiten Gerichtstermin, der dem Vernehmen nach in etwa einem Monat sein werde, müsse sie aber noch "sehr viele" Unterlagen vorlegen, erklärte sie.
Vertreter der Botschaft als Beobachter dabei
Beim Prozessauftakt am kommenden Montag, dem "ersten formellen Gerichtstermin", werde ein Vertreter der Botschaft als Beobachter dabei sein, so Außenministerium-Sprecher Peter Launsky-Tieffenthal. Auch der Anwalt und die Ehefrau werden der Anhörung beiwohnen.
Das Außenministerium und die Botschaft hatten sich im Vorfeld um einen erschwinglichen Rechtsbeistand gekümmert. Es sei einerseits darum gegangen, Hannes F. den Aufenthalt im Gefängnis so erträglich wie möglich zu gestalten und andererseits ihm und seiner Ehefrau "bestmögliche Unterstützung" zu bieten, sagte Launsky-Tieffenthal.
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