Afghane verurteilt

Zwölf Jahre Haft für Mordversuch an Ehefrau

Österreich
17.01.2018 19:07

Ein 38-jähriger Afghane hat am Mittwoch im Landesgericht Linz eine Haftstrafe von zwölf Jahren ausgefasst, weil er seine Frau mit einem Messer angegriffen und - mit einem Benzinkanister in der Hand - gedroht hatte, alles niederzubrennen. Dabei handelt es sich um eine Zusatzstrafe, da der Mann in der Vergangenheit schon einmal wegen einer überaus ähnlichen Attacke auf seine Ehefrau zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden war. Die Geschworenen sahen in der Tat einen Mordversuch. Eine offene Bewährungsstrafe wurde widerrufen.

Die Ehe zwischen der damals 15-Jährigen und dem 23-jährigen Bräutigam war arrangiert worden. Gewalt und Drohungen gehörten von Anfang an zum Alltag des afghanischen Paares mit vier Töchtern – auch nachdem die Eheleute 2015 nach Österreich geflüchtet waren.

Schon zweimal verurteilt
Seit seiner Ankunft in Österreich wurde der 38-Jährige bereits zweimal verurteilt - wegen fortgesetzter Gewaltausübung bzw. Drohungen gegen die Frau und wegen Nötigung einer Tochter. Im April 2016 war der Angeklagte zu acht Monaten bedingt verurteilt worden. Diese Bewährung wurde widerrufen. Im Juni 2017 drohte er seiner Frau mit einem Messer, sie zu töten, und ein weiteres Mal, sie mit Benzin anzuzünden - dafür fasste er ein Jahr teilbedingt aus. Zu dieser Strafe bekam der Mann nun besagte Zusatzstrafe. Über den Widerruf dieser Bewährung muss ein anderer Richter entscheiden.

Es folgte die Trennung samt Betretungsverbot - Anfang Juli kam es dann zur folgenschweren Bluttat, die für Staatsanwalt Alfred Schaumüller den "Tiefpunkt" einer von Gewalt, Beleidigungen und Zurechtweisungen geprägten Ehe darstellt. Laut Anklage drang der Mann spätabends in die Wohnung seiner Familie ein, packte seine noch wache älteste Tochter, die damals zehn Jahre alt war, am Hals und befahl ihr, still zu sein, sonst werde er sie wie ihre Mutter töten.

"Alles niederbrennen, um Ruhe zu haben"
Dann habe er seiner Frau mit der 20 Zentimeter langen Klinge eines Küchenmessers in den Kopf gestochen, hieß es. Anschließend habe er die stark Blutende in ein anderes Zimmer gezerrt, einen Benzinkanister geholt und gedroht, er werde alles niederbrennen, damit er Ruhe habe. Nachbarn, die laut Staatsanwaltschaft ebenfalls bedroht worden seien, riefen schließlich Rettung und Polizei. Der Asylwerber präsentierte vor Gericht jedoch eine völlig andere Version der Geschehnisse, gab etwa an, das Messer nur bei sich gehabt zu haben, weil er zuvor einen Apfel gegessen hatte. Die Verletzungen seiner Ehefrau seien durch deren Bewegungen zustande gekommen, weil sie sich erschreckt habe, erklärte er.

Die Geschworenen sprachen den Mann einstimmig des Mordversuchs schuldig. Die Frage, ob er freiwillig vom Versuch zurückgetreten sei, verneinten sie mit sechs zu zwei Stimmen. Weitere Schuldsprüche erfolgten wegen Körperverletzung und schwerer Nötigung gegenüber Frau und Tochter sowie wegen gefährlicher Drohung und Hausfriedensbruch.

Teilschmerzensgeld an Ehefrau und Kind
Zudem muss der Mann seiner Frau ein Teilschmerzensgeld von 1000 Euro zahlen, seiner Tochter 600 Euro. Als einziger Milderungsgrund wertete das Gericht, dass es bei einem Versuch geblieben sei. Der Richter sah bei der Tat einen "hohen Gesinnungsunwert".

Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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