Wäre es nach dem Verbrechen an der 3-fachen Mutter in Innsbruck nicht an der Zeit, das Instrument der „Wegweisung“ zu hinterfragen? Kann man ernsthaft glauben, dass ein von Eifersucht und wirren Hassgefühlen beherrschter Mann sich von einem amtlichen Verbot, sich der Ehefrau zu nähern, abhalten lässt, sie dennoch wieder aufzusuchen? Es ist ja nicht nur die sog. „Trennung von Tisch und Bett“, die den heillosen Zorn eines Weggewiesenen schüren kann, sondern der plötzliche Verlust von alltäglichen Dingen wie Hobbygegenständen oder TV-Apparat. Meiner Ansicht nach müsste das Betretungs- und Annäherungsverbot von tiefergreifenden flankierenden Maßnahmen zum Schutz der Frau begleitet werden. Das ist eine finanziell und personell äußerst herausfordernde Situation für die Exekutive.
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