Da wird angeblich 2022 eine Mitarbeiterin von Herrn Weißmann sexuell belästigt und vier Jahre später – vor den Neuwahlen – erinnert sich die Mitarbeiterin an diesen Vorfall! Ich bin bei Übergriffen für ganz strenge Bestrafung, bei eindeutiger Klärung, aber nicht wenn es den Betroffenen Jahre später wieder einfällt und massive Vorteile lukriert werden! Der Vorfall gehört zeitlich begrenzt ausjudiziert und streng bestraft! Es gibt keine Erinnerungslücken!
Michael Heine, Wien
Erschienen am So, 15.3.2026
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