Ex-FPÖ-Generalsekretär und Lobbyist Walter „Meischi“ Meischberger, der in der Buwog-Causa einmal zehn Millionen, dann 600.000, dann wieder 708.000 Euro für „Vermittlungen“ bei Immobilienprivatisierungen kassierte, ging einst mit seiner Frage „Wo woar mei Leistung?“ beim Buwog-Prozess in die Geschichte ein. Nach der Verurteilung zu sieben Jahren Gefängnis wurde durch die „Kunst“ der Anwälte die Strafe rechtskräftig auf 3,5 Jahre halbiert. Nun wurde bekannt, dass „Meischi“ keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen muss, sondern lediglich eine Fußfessel bekommt. Die Justiz begründet Meischbergers sofortigen Einstieg in den elektronisch überwachten Hausarrest mit mehreren Faktoren: der geringeren Haftstrafe, Anträgen auf Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen sowie entsprechenden Gutachten, die zusätzliche Zeit beanspruchten. Am 1. September 2025 waren zudem die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Fußfessel gesenkt worden – eine Neuerung, von der Meischberger nun profitierte. Obwohl die Millionen an illegalen Provisionen, mit denen sich K.-H. Grasser und Walter Meischberger laut Urteil und Ermittlungen im Zuge der Privatisierung von Bundeswohnungen bereichert haben, weiter verschwunden bleiben, scheint damit die Akte Buwog endgültig geschlossen zu sein. Humaner Strafvollzug, der in die Geschichte eingeht! Gratulation an die Anwälte!
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