Die Justizministerin will ab Juni 2026 in Aufsichtsräten einen Frauenanteil von min. 40% vorschreiben. Zu Recht kommt da Kritik auch aus der WKO. Dies ist ein massiver Eingriff in die Rechte privater Aktionäre, die das ganze Risiko tragen und sich selbst ihre Kapitalvertreter auswählen wollen. Qualität und Erfahrung müssen vor Geschlecht gehen. Frauenförderung muss auf Abteilungsleiterebene ansetzen, dann gibt es auch mehr Vorständinnen, aus denen Aufsichtsrätinnen ausgewählt werden können. Im Aufsichtsrat sollten überwiegend Personen sitzen, die Vorstandserfahrung haben.
Dr. Erich Pitak, Wien
Erschienen am So, 14.12.2025
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