Da in Syrien kein Krieg mehr herrscht, besteht kein Grund mehr für diese Menschen, nicht in ihre Heimat zurückzukehren. Daher kann der junge Syrer mit seiner frisch angetrauten Frau, auch wenn sie aus Afghanistan ist, sich in seiner Heimat eine glückliche Zukunft aufbauen. Sollte sich nämlich herausstellen, dass sie eine Scheinehe eingegangen sind, müssten sie nämlich, da es sich voraussichtlich um eine Aufenthaltsehe handelt, unverzüglich abgeschoben werden.
Johann Messeritsch, per E-Mail
Erschienen am Mi, 5.11.2025
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