40 Jahre Schengen-Abkommen und das Problem, das es gar nicht geben dürfte, nämlich alle Arten von Migration. Liebe Politiker, vor allem der linken Parlamentshälfte, die vielen jugendlichen Asylwerber kommen nicht freiwillig, da steckt ein ausgeklügeltes System dahinter, über das die Aktionen mit diesen Jugendlichen laufen. Man schickt ein Kind als Flüchtling vor und hofft auf die obligate Familienzusammenführung. Es ist höchste Zeit, dass dieses Schlupfloch gestopft wird. Wenn nämlich ein Minderjähriger alleine gekommen ist, kann man diesem auch eine Abschiebung zumuten. Aber was macht man stattdessen? Die Familie des Jugendlichen wird ebenfalls ins Land geholt und fürstlich abgesichert. Diese Großfamilien kommen uns ganz schön teuer – inklusive Kinderbeihilfe können für den Steuerzahler schon 6000 bis 9000 Euro pro Familie anfallen. Übrigens, Flüchtlingsorganisationen fordern eine eigene Quotenregelung und mehr Geld für eine adäquate Unterbringung dieser „Kinder“. Diese Jugendlichen sind zweifellos arm dran, man darf jedoch auch nicht übertreiben. Denn derzeit werden pro Minderjährigem monatlich, je nach Alter, unterschiedlich hohe Beträge zur Verfügung gestellt. Tausende Euro pro Monat und Kopf lässt sich allein die Stadt Wien die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylwerbern kosten, für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. Der Schulbesuch, die Krankenversorgung und andere Annehmlichkeiten (Handy etc.) sind sowieso gratis. Wir haben in Österreich an die eineinhalb Millionen „Armutsgefährdete“ und eine halbe Million „absolut Arme“, also genug Einheimische, die dank der österreichischen Politik, genauer gesagt unserer Rechenkünstler unter den Politikern, von einem Monatsletzten zum nächsten um ihre Existenz kämpfen. Das Thema Grenzsicherung wird vollkommen ausgeblendet, so als ob es keine Grenzen mehr gäbe und dies auch keine staatliche Aufgabe wäre. Was tut die EU und was tut Österreich? Man feierte im heurigen Juni „40 Jahre Schengen-Abkommen“. Apropos Schengen: Gemäß Schengen-Abkommen dürfte bei uns überhaupt kein Asylwerber eintreffen, es sei denn, er wird „in der Schweiz verfolgt“! Sollte der Fall eintreten, dass sich doch ein Flüchtling nach Österreich „verirrt“, ist dieser, gemäß Dublin-Abkommen, sofort an den „durchlässigen Nachbarstaat“ zurückzuschicken. Die Menschenrechtskonvention wurde nach dem Zweiten Weltkrieg für die damaligen Kriegsflüchtlinge geschaffen, nicht für Einwanderer der Jetztzeit, daher muss sie endlich geändert werden.
Mag. Anton Bürger, per E-Mail
Erschienen am Sa, 18.10.2025
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