In diesen Tagen werden die Menschenrechte im Sudan, in der Ukraine und im Gazastreifen mit Füßen getreten. In diesen Tagen werden auch die Menschenrechte – im konkreten Fall die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in ihrer Auslegung – von neun EU-Regierungschefs, darunter der österreichische Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), infrage gestellt. Diese Vorgehensweise, die frei nach Herbert Kickl („Das Recht hat der Politik zu folgen und nicht die Politik dem Recht“) erfolgt, ist für einen Rechtsstaat wie Österreich höchst unangemessen. Sie sollte deshalb Anlass genug bieten, um bei allen Demokraten die Alarmglocken läuten zu lassen. Die EMRK, ein völkerrechtlicher Vertrag, der einen Katalog von Grund- und Menschenrechten enthält, wurde am 4. November 1950 nach den Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs verabschiedet. Sie soll die Menschen vor der Willkür tyrannischer Regime schützen. Genau deshalb spricht man in diesem Zusammenhang von einer besonderen historischen Verantwortung des österreichischen Staates. Dass 80 Jahre nach Kriegsende ein österreichischer Bundeskanzler einen offenen Brief an den Europäischen Gerichtshof unterzeichnet hat, in dem eine Abschwächung der EMRK gefordert wird, ist nicht nur äußerst enttäuschend, sondern zeugt auch von erstaunlicher Geschichtsvergessenheit. Besonders schlimm ist auch die Unterstützung, die Christian Stocker in den letzten Tagen von Teilen der SPÖ erhalten hat. Wie kann man angesichts der Geschichte der Sozialdemokratie, insbesondere im Zweiten Weltkrieg, eine „Neuinterpretation“ der EMRK ernsthaft begrüßen? Mit „Neuinterpretation“ ist selbstverständlich ein Abbau der Menschenrechte in der EMRK, insbesondere für Geflüchtete, gemeint. Doch die EMRK kommt nicht nur Geflüchteten zugute, sondern uns allen. Eine „Neuinterpretation“ der EMRK wäre deshalb kein zivilisatorischer Fortschritt, sondern ein herber Rückschlag für uns alle!
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