Seit Langem kommt wieder einmal etwas Vernünftiges aus den Reihen der Regierungsparteien. Im Kontext der aus dem Ruder laufenden Flüchtlingskrise ist es der ÖVP-Klubobmann August Wöginger, der zu Recht eine Diskussion über die Menschenrechtskonvention aus den Fünfzigern des letzten Jahrhunderts fordert. Jeder klar denkende Bürger weiß, dass dieses internationale Abkommen vor einem gänzlich anderen historischen Hintergrund ins Leben gerufen wurde und heute kriminelle Schlepper diese Konvention bewusst aushebeln, um so ihre perfiden Geschäfte zu betreiben. Eine Anpassung an die gegenwärtige Situation wäre längst überfällig und hätte mit Sicherheit auch eine große Unterstützung in der Bevölkerung. Kaum ausgesprochen, wird August Wöginger von allen Seiten, bis zu unserem sonst so schweigsamen Bundespräsidenten, attackiert und nahezu ins Rechts-außen-Eck gestellt. Sogar unsere nette Verfassungsministerin aus dem eigenen Lager, die Ungeimpften noch vor wenigen Monaten das Wohnrecht in Österreich absprechen wollte, erklärt ihrem Parteikollegen, dass dieses im Verfassungsrang befindliche Abkommen aus dem letzten Jahrhundert unverhandelbar sei. Diese reflexartige Berufung auf unsere in der Verfassung verankerte immerwährende Neutralität hätte ich mir auch bei den seinerzeitigen Beitrittsverhandlungen zur gegenwärtig immer chaotischer agierenden Brüsseler Werteunion und den selbstzerstörerischen Sanktionen gegen Russland gewünscht.
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