Dass ausgerechnet ein Polizeieinsatz am Per¨manhof für Empörung sorgt, überrascht nicht. Die Symbolik des Ortes ist mächtig, die Bilder sind schwer verdaulich. Doch genau diese emotionale Aufladung darf nicht dazu führen, dass wir jenen öffentlich den Rücken kehren, die täglich unsere Gesetze durchsetzen – die Polizei. Ja, der Per¨manhof ist eine Gedenkstätte. Ein Ort, der an das Leid von unschuldigen Zivilisten erinnert, ermordet durch ein SS-Polizeiregiment. Aber Gedenken entbindet niemanden von der Rechtsordnung. Wer Verwaltungsübertretungen begeht, Behörden am Betreten eines Geländes hindert oder gar Beamte bedrängt, überschreitet Grenzen – auch moralische. Die Exekutive hatte nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, diesem nachzugehen. Dass dabei ein Großaufgebot notwendig war, kann man diskutieren. Dass der Staat jedoch die Augen verschließen sollte, ist indiskutabel. Der Ruf nach Augenmaß gilt für beide Seiten. Auch zivilgesellschaftliche Akteure tragen Verantwortung für den Ton und die Dynamik ihrer Veranstaltungen. Der Rechtsstaat funktioniert nicht selektiv, sondern immer – auch dann, wenn die Übertreter sich auf der „richtigen Seite“ der Geschichte wähnen. Wer Antifaschismus ernst nimmt, muss auch die demokratischen Spielregeln ernst nehmen. Es ist gut, dass nun Gespräche zwischen Museum, Verfassungsschutz und Gemeinde angekündigt wurden. Aber bitte: nicht als Tribunal gegen die Polizei. Sondern als Chance, künftig mit mehr gegenseitigem Respekt und besserer Kommunikation zu agieren. Denn unser demokratischer Rechtsstaat braucht beides – Erinnerung und Sicherheit. Und eine Polizei, die sich traut, auch unbequeme Einsätze durchzuführen, ohne dafür öffentlich an den Pranger gestellt zu werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich in der berechtigten Empörung über historische Gräuel ein Klima formt, in dem jeder Polizeieinsatz als Provokation gilt. Wer Gedenken will, muss auch Regeln achten – und jene achten, die sie durchsetzen.
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