Viele Leser bewegte der jüngste Beitrag Dr. Wallentins zur Migrationsproblematik, wie man an den vielen dazu veröffentlichten Leserbriefen ablesen kann. Es stimmt natürlich, dass offensichtlich nach wie vor viel zu wenig kontrolliert wird, wer über die Grenzen unseres Landes kommt. Nur ist das leider so eine Sache mit den Kontrollen. Kontrolle heißt ja nicht, dass man deshalb Menschen vom Betreten des Landes abhalten und sie abweisen kann. Wird das berühmte Wort mit den 4 Buchstaben ausgesprochen, zwingt uns EU-Recht dazu, diesen Personen ein ordentliches Asylverfahren zu gewähren, das ihnen in der Regel einen unbefristeten Aufenthalt samt Gratisnutzung unseres Sozialsystems sichert. Politiker und dahinterstehende Behörden sind Vollzieher geltenden Rechts. Und EU-Recht ist auch in Österreich geltendes übergeordnetes Recht. Solange Österreich EU-Mitglied ist, müssen daher Menschenrechtskonvention und Asylkonvention tunlichst beachtet werden. Und solange Österreich freiwillig vergleichsweise hohe monatliche Barzahlungen an Asylwerber leistet und nicht endlich auf Sachbezüge umsteigt, wird der Zustrom an „Migrationsflüchtlingen“, die einfach nur ein bestmögliches Leben suchen, anhalten. Denn genau das ist es, womit die Schlepper bei ihrer weltweiten Kundschaft punkten und dabei viel Geld verdienen.
Martin Krämer, per E-Mail
Erschienen am Do, 6.1.2022
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