Das freie Wort

EU-Recht vor nationalem Recht

Im Vorjahr feierte Österreich voll Stolz das hundertjährige Bestehen seiner Verfassung. Die Spitzen unseres Staates waren voll des Lobes, wie sehr sie sich bewährt hat. Nur leider wird sie in einem Kernthema offensichtlich schon lange nicht mehr ernst genommen. BK Schallenberg schloss sich im Fall Polen der Meinung der EU an, dass EU-Recht über nationalem Recht steht, eine Ansicht, die in Österreich anscheinend außer Zweifel steht. Aber wie kann das sein? Im Artikel 1 steht klar, dass das Recht vom Volke ausgeht. Dieses „Volk“ in der österreichischen Verfassung kann doch nur das österreichische sein! Nunmehr ist es aber das „EU-Volk“, das die Gesetze vorgibt. Da hätten wir vor einem EU-Beitritt allerdings die Verfassung abändern müssen. Eine weitere Möglichkeit wäre gewesen, die Werte der EU in österreichische Gesetzte zu kleiden und verfassungskonform zu beschließen. Eine „Pauschalübernahme“ ohne verfassungsgemäßen Beschluss ist für mich undenkbar. Da sollten wir in Österreich selbstkritisch sein, bevor wir über ein anderes Land, das die Rechte seiner Bürger bewahren will, herziehen. Denn mit unserem Verfassungsbruch läuft einiges schief in unserem Demokratieverständnis.

Peter Streit, Friesach

Erschienen am Mi, 27.10.2021

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