Die mantrahafte Beteuerung, dass auch für Sebastian Kurz die Unschuldsvermutung zu gelten habe, ist der unzulässige Versuch, die leidige Chat-Affäre ausschließlich in den nur als strafrechtlich relevanten Tatbestandsbereich zu verschieben. Natürlich hat hier die Unschuldsvermutung für jeden Beschuldigten zu gelten, unbeschadet der Person oder gesellschaftlicher Stellung. Im politisch-moralischen Verantwortungsbereich ist die Unschuldsvermutung jedoch nicht angebracht. Zu eindeutig ist das moralische Fehlverhalten, die Abwertungen und Drohungen gegenüber Jeden, der nicht zur „Familie“ zählte oder sich fügte. Das ethisch inakzeptable Verhalten kann nicht weggeleugnet werden, die Chats sprechen eine eindeutige Sprache. Ebenso unpassend auch die Rechtfertigung, andere Parteien oder Politiker machen das auch, und in ihren Handys würden sich ähnliche Chats finden. Das eigene verwerfliche Verhalten mit dem Fehlverhalten der anderen zu rechtfertigen lässt schon tief blicken und zeigt, dass nicht einmal ein Mindestmaß an Schuldbewusstsein besteht. Niemand ist bereit, Fehlverhalten offen einzugestehen, Reue zu zeigen und sich deutlich hörbar zu entschuldigen. Der Machtrausch und die vermeintlich unbegrenzten Höhenflüge lassen nicht zu, dass die Verantwortlichen sich ihrer Untaten bewusst werden und auf den Boden der Realität zurückkehren.
Franz Peer, Linz
Erschienen am Di, 26.10.2021
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