Es ist kaum zu glauben, dass man darüber auch noch sprechen muss. Ein Kindergarten, eine Kindertagesstätte etc. sollte vom Gesetz her fixe Mindestöffnungszeiten haben. Ohne Ausnahme, für alle von 6 bis 16.30 Uhr, egal, ob auf dem Land oder in der Stadt. Ansonsten dürfte keine Zulassung für eine Kinderbetreuung bewilligt werden. Jeder weiß, dass die Betreuung unserer Kinder mindestens acht Stunden dauern muss. Alles andere ergibt keinen Sinn. Im ländlichen Bereich könnte sich die Erzdiözese vermehrt um die Betreuung unserer Kinder einbringen. Damit auch hier wieder das Vertrauen auf eine gute Basis gestellt werden kann.
Friederike Miltner, Wien
Erschienen am Do, 14.10.2021
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