Obwohl richtigerweise bei straffälligen Asylanten ein unmittelbares Abschieben bzw. Repatriieren meist nicht möglich ist, besteht sehr wohl ein nationaler Spielraum, nämlich dass man straffällige Asylanten oder Wirtschaftsflüchtlinge „in Verwahrung“ nimmt. Und zwar so lange, bis sie in ihre Heimatländer zurückgebracht werden können bzw. sie freiwillig dorthin ausreisen. Dadurch würde man zudem verhindern, dass kriminelle Freigänger weitere Straftaten begehen, die – nach nationalem Gesetz – wiederum bei uns abgehandelt werden müssen, wodurch bei meist getätigten Einsprüchen ihr Hiersein ad infinitum verlängert wird. Eine Straftat zahlt sich also aus – doppelt!
Dr. Otto Wanker M.E.S, Deutschlandsberg
Erschienen am Fr, 16.7.2021
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