Das freie Wort

Bestialischer Mord

Wie ich mit ungläubigem Staunen der heutigen Ausgabe der „Krone“ entnehmen musste, wurde der „mutmaßliche“ Mörder dieser bedauernswerten 13-Jährigen schon dreimal verurteilt, und da erhebt sich die Frage, wie es sein kann, dass ein Straftäter mit so einer Vorstrafenlatte sich noch immer auf Kosten der einheimischen Bevölkerung in Österreich befindet. Die einfache, aber deswegen um nichts schockierendere Antwort lautet, dass sein Einspruch gegen die Abschiebung noch immer beim Verwaltungsgerichtshof herumkugelt oder aber sich eh schon verkugelt hat. Und genau das ist die Ursache, warum bei den Abschiebungen von ausländischen Straftätern nichts weitergeht. Es kann doch nicht sein, dass es gegen abgelehnte Asylanträge zig Einspruchsmöglichkeiten gibt, welche solche Verfahren dann – im Interesse der vom Steuerzahler bezahlten Anwälte – bis zum Sankt-Nimmerleinstag verzögern. Meine Forderung, und bestimmt die von Millionen anderer Österreicher lautet daher: Gegen abschlägige Asylanträge darf es kein wie auch immer geartetes Rechtsmittel geben, sondern die daraus resultierenden Abschiebungen sind innerhalb von 48 Stunden nach Zustellung des gültigen Ablehnungsbescheides zu exekutieren, und zwar im Interesse der Sicherheit der einheimischen Bevölkerung.

Erwin Jänicke, per E-Mail

Erschienen am Fr, 2.7.2021

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