Das freie Wort

Eintrittstests

Laut Pressekonferenz vom 1. 2. wird ab 8. 2. 2021 für körpernahe Dienstleistungen (Friseure etc.) ein negativer Corona-Test vorzuweisen sein. Meine Mutter (81) hat ihren Alterswohnsitz hier im Südburgenland so gewählt, dass sie in einem Städtchen wohnt, wo sie alle Nahversorger, Friseur und Fußpflege innerhalb ca. 200 m zu Fuß erreichen kann. Sollte sie nun ab 8. 2. ihren Friseur oder die Fußpflege aufsuchen wollen, stehen ihr folgende Möglichkeiten offen: mit dem Taxi, auf eigene Kosten, nach Oberwart, Güssing oder Olbendorf zum Test. Öffentlicher Bus fährt nur in größeren Intervallen. Sollte sie bei der Apotheke einen Test kaufen wollen, verteuert sich somit die Dienstleistung um diesen Betrag. Ebenso schlägt sich die Taxirechnung zu Buche, sollte sie zur Gratis-Teststraße fahren wollen. Für eine Pensionistin ist das ein finanzieller und körperlicher nicht unerheblicher Einschnitt in ihr bisher geführtes Leben.

Karin Sobotka, per E-Mail

Erschienen am Do, 4.2.2021

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