Das Lächeln im Gesicht friert ein, wenn sich die Politik, wie in jüngerer Vergangenheit, auf die Suche nach Uminterpretationen und dubiosen Deutungen international längst anerkannter Rechte macht, sobald von ihr mehr verlangt wird, als nur zu verwalten, etwa mehr Flexibilität und Weitsicht, wenn Aufgaben anspruchsvoller werden. Ein unverzichtbarer Fixpunkt in unserer demokratisch ausgerichteten Gesellschaft ist die Volksanwaltschaft, die aus ähnlichen Gründen, wie oben angedeutet, ebenfalls ein Opfer war. Sie ist seit 2012 verfassungsrechtlich die präventive Hüterin der Menschenrechte. Diese beschäftigen uns seit Jahren im Zusammenhang mit der Migration und wurden in der Vergangenheit leider oft bipolar betrachtet. Es muss aber jeder von den Volksanwälten erwarten können, dass sie, unbeeinflusst von jeglichen kuriosen Ideen der jüngeren Vergangenheit, ihre Arbeit machen, was ja ihre Unabhängigkeit garantieren soll. Dieser direkte Draht, der vom Bürger zum Parlament gespannt ist, ist quasi ein Qualitätssiegel der Demokratie und darf nicht unterlaufen werden. Es ist daher auf die Auswahl geeigneter Personen besonders zu achten, es sollten Menschen sein, die durch ihren politischen Werdegang innen- und außenpolitisch unangreifbar sind. Nur das garantiert den Betroffenen eine offene und rechtskonforme Behandlung ihrer Anliegen. An und für sich bei uns eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen, offensichtlich aber nicht für alle.
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