Nach dem Gerichtsbericht in der „Krone“ – „Hechtbiss mit bösen Folgen“, geht es jetzt dem Raubfisch Hecht recht schlecht, wenn nicht sogar an den Kragen. Ein ca. ein Meter großer Hecht hat ein Gebiss dem eines Krokodils nicht unähnlich, dessen Zähne nach innen ragen und stecknadelspitz sind. Und weil nun ein Hecht in einem Badesee das Fußerl eines achtjährigen Buben für eine delikate Beute hielt und zuschnappte, endete dies mit bösen Folgen. Dem Gesetz zufolge sei die Gemeinde Hofstetten-Grünau (NÖ) für den Badesee verantwortlich und wurde zum Schadenersatz von 14.000 Euro verurteilt. Obwohl am Badeteich eine Tafel „Baden auf eigene Gefahr“ als Warnung deutlich angebracht war, erfolgte der Zahlungsbescheid. Zeitweilig muss man sich wegen der gesetzlichen Entscheidungen an den Kopf greifen (ihn schütteln), welche „Blüten“ hier zum Vorschein gelangen. Also ist in Zukunft damit zu rechnen – wenn jemand in den Wald Schwammerln su-chen geht und aus Unachtsamkeit von einer Kreuzotter gebissen wird – der Waldbesitzer mit einer Schadenszahlung rechnen muss?
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