Nach dem Verkauf der BUWOG-Wohnungen im Zuge von Privatisierungen im Jahre 2004 sind 14 Jahre ins Land gezogen. Seit über neun Jahren wird von der Staatsanwaltschaft „zügig“ ermittelt, ob der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser bei diesem Deal nicht doch einige ungesetzliche Aktionen zu seinem privaten Vorteil gesetzt hat. So weit, so gut. Natürlich ist die Staatsanwaltschaft eines demokratischen Staates verpflichtet, vermutete Straftaten ohne Ansehen der Person zu verfolgen und durch eine Anklage von einem möglichst unabhängigen Gericht klären zu lassen. So wird es wohl auch geschehen. Das Skandalöse in dieser Causa ist die Dauer der Ermittlungen. Neun lange Jahre den Staatsanwalt im Genick zu wissen ist, ob schuldig oder unschuldig, menschlich unzumutbar. Um vieles schwieriger wird es, wenn auch noch politisch motivierte Kräfte ihre Spielchen im Hintergrund treiben. Wenn man medialen Vorverurteilungen ausgesetzt ist und immer wieder von roten Jagdgesellschaften beschimpft wird. Zu guter Letzt werden bis zu einer endgültigen Urteilsfindung wohl noch Jahre vergehen. Wahr ist: Das alles wäre Karl-Heinz Grasser nie passiert, hätte er sein Gastspiel in aller Freund-schaft als Genosse Finanzminister in einer SPÖ-Regierung geben können.
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