Wo sind wir eigentlich, fragt Michael Jeannée zu Recht angesichts des jüngsten skandalösen Vorfalles im AKH, bei dem ein seine kranke Tochter besuchender österreichischer Vater aus einem Krankenzimmer gewaltsam hinausexpediert wurde, weil eine vollverschleierte Muslima das so verlangt hatte. Wir sind in Österreich, genau genommen in Wien, einer einst wunderschönen und friedlichen Stadt, die nach Jahrzehnten der falschen Toleranz zu einem Tummelplatz der Intoleranz, des religiösen Fanatismus und des Verbrechens geworden ist. Jener Ärztin, die die gewaltsame Entfernung des Mannes aus dem Krankenzimmer verfügt hat, würde ich gerne die Frage stellen, ob sie in ähnlichen Situationen – nämlich dann, wenn sich österreichische Patienten in Krankenzimmern von Horden von Besucherinnen und Besuchern mit Migrationshintergrund, die nahezu den ganzen Tag am Bett einer bzw. eines Verwandten verweilen, belästigt fühlen – ebenfalls diese mittels Security entfernen lassen würde? In diesem Fall wurden mehrere strafbare Tatbestände erfüllt. Erstens wurde das geltende Nikab-Verbot missachtet, weil ein Mehrbett-Krankenzimmer – sobald es für Besucher jeder Art und jeden Geschlechtes zugänglich ist – sehr wohl einen öffentlichen Bereich darstellt, sowie zweitens, weil es sich bei der gewaltsamen Entfernung des Österreichers um eine vorsätzliche Einschränkung der persönlichen Freiheit handelte, da keine medizinische Notwendigkeit dieses Handeln als eventuell gerechtfertigt begründen konnte. Und drittens liegt auch eine geschlechterspezifische Diskriminierung aus offenbar religiös begründeten Motiven vor, was unserer laizistischen Verfassung sowieso elementar widerspricht. Ganz klar – ein Fall für den Staatsanwalt.
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