Politik

EU-Strafe: Land hält Akt unter Verschluss

Salzburg
23.10.2017 19:13

Auf Kritik stößt jetzt die Entscheidung der Landesregierung, wichtige Unterlagen zur drohenden 30 Millionen Euro EU-Strafzahlung weiterhin unter Verschluss zu halten. Demnach könne es sich nachteilig auswirken, wenn Details zu den Verhandlungen an die Öffentlichkeit gelangen. Diese Ansicht teilt aber nicht jeder.

Nach wie vor ist es mühsam an Infos über den aktuellen Verhandlungsstand der EU-Finanzstrafe wegen der falsch und zu spät gemeldeter Schuldenstände Salzburgs zu gelangen. Diese Erfahrung musste jetzt auch FPS-Landtagsabgeordneter Markus Steiner machen.

Sein Begehren auf Akteneinsicht zu der Causa wurde von Finanzreferent Christian Stöckl (ÖVP) kurzerhand abgelehnt.Und die Begründung lässt aufhorchen: Aus Sicht der Landesregierung könnte nämlich die eigene Verhandlungsposition geschwächt werden, wenn Informationen aus dem Akt an die Öffentlichkeit gelangen.

"Das wäre somit gegen das wirtschaftliche Interesse des Landes, womit die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit gegeben ist", heißt es dazu im schriftlichen Ablehungsbescheid, der der "Krone" vorliegt.

"Das werden wir so nicht akzeptieren- hier geht es um einen Sachverhalt von immensem öffentlichem Interesse, weil Steuergeld davon betroffen ist", kündigte Steiner gegenüber der "Krone" an. Die Partei bringt das Thema daher bei der nächsten Sitzung des Landtages am 8. November erneut auf den Tisch.

Konkret geht es Steiner auch um das EU-Rechtsgutachten von Stefan Griller, einem Salzburger Uni-Professor. Die Kosten hierfür haben sich auf 17.000 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) belaufen. Laut früheren Aussagen der Landesregierung habe man sich die Rechnung dafür mit dem Bund geteilt. Details zu dieser Vereinbarung wurden aber nicht genannt. FPS, FPÖ und NEOS fordern hier mit Nachdruck Transparenz.

EU-Ratssprecher will Präzedenzfall vermeiden
Lange kann es allerdings nicht mehr dauern, bis eine Entscheidung aus Brüssel vorliegt. Wie Jüri Laas, Sprecher der estnischen EU-Ratspräsidentschaft erklärt, sei man sich bewusst, dass hier eine unbegründete Verzögerungen zu Präzedenzfällen führen kann. Demnach habe der Rat den Vorschlag der EU-Kommission über die Verhängung einer Geldstrafe noch nicht besprechen können, weil das Thema im Ausschuss der Ständigen Vertreter bislang nicht behandelt worden ist. "Jedwede Abänderung des Kommissionsvorschlages müsste relativ klar und ausnahmslos von Ratsseite eingereicht werden", erklärte der Sprecher.

Zum jetzigen Zeitpunkt sei es daher schwer, eine Prognose abgeben zu können. Anders klang das noch im Sommer: Gegenüber einem deutschen Journalisten hatte Laas im Juli angekündigt, dass eine Entscheidung im September realistisch sei. Warum noch immer nicht festgelegt worden ist, wann der Vorschlag in der zuständigen Arbeitsgruppe besprochen werden soll, ließ er allerdings offen.

Anna Dobler, Kronen Zeitung

Zitat: Jüri Laas, EU-Ratssprecher
Jede unbegründete Verzögerung der Entscheidung von Seiten des EU-Rates könnte einen Präzedenzfall schaffen.

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