US-Staatsanwalt:

“Behaupten nicht, dass Firtasch bestochen hat”

Österreich
26.07.2017 20:43

Das juristische Tauziehen um den ukrainischen Milliardär Dmytro Firtasch, der in Wien im Exil lebt und mit einem Auslieferungsantrag seitens der USA konfrontiert ist, geht weiter. Der zuständige Staatsanwalt im US-Staat Illinois hat Firtaschs Antrag auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt - eine Anklage sei zulässig. Laut Firtaschs Anwalt Otto Dietrich werde seitens des Staatsanwalts aber nicht behauptet, dass Firtasch in Bestechungen oder kriminelle Handlungen in den USA verwickelt wäre. Nun sei das Gericht in Chicago am Zug, um über eine Anklage zu entscheiden.

In der Stellungnahme argumentiert der Staatsanwalt im nördlichen Gerichtsbezirk für Illinois, dass eine Anklage von Firtasch zulässig sei. Wie berichtet, lebt der ukrainischen Milliardär derzeit in Wien im Exil, die USA fordern seine Auslieferung. Der Vorwurf: Bestechung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

Firtasch-Anwalt: "Er war noch nie in den USA"
"Laut Staatsanwalt hätte mein Mandant kein Recht auf Abweisung der gegen ihn gerichteten Anklage, weil er derzeit nicht in den USA ist, um dort seine Anliegen kundzutun", sagt Dietrich, der einer von mehreren Anwälten Firtaschs ist, gegenüber krone.at. Obwohl Firtasch laut Dietrich noch nie in den USA gewesen sei, orte der Staatanwalt "amerikanische Interessen" in diesem Fall. Welche Interessen konkret? "Es hätten Finanztransaktionen über US-Konten stattgefunden, das reicht dem Staatsanwalt als Begründung aus", so Dietrich. Gleichzeitig hätten mehrere US-Medien zuletzt berichtet, Firtasch habe Kontakt zum früheren Wahlkampfmanager von US-Präsident Donald Trump gehabt. "Es wird scheinbar Druck auf die US-Justiz gemacht, dass der Fall politisch relevant wäre", so Dietrich.

Falsche Medienberichte: Keine zweite Anklage
Dietrich legt gegenüber krone.at weiters Wert auf die Feststellung, dass es sich bei der veröffentlichten Stellungnahme seitens des US-Staatsanwalts lediglich um eine Gegenschrift zum Abweisungsantrag von Firtasch handle und nicht - wie fälschlicherweise von mehreren internationalen Medien behauptet - um eine neue Anklage.

Auch Spanien fordert Auslieferung von Firtasch
Nachdem das Landesgericht Wien 2015 erstinstanzlich eine Auslieferung Firtaschs an die USA für unzulässig erachtet hatte, erklärte das Oberlandesgericht Wien im Februar 2017 jedoch, dass eine Auslieferung zulässig sei. Das letzte Wort liegt beim österreichischen Justizminister, der jedoch aufgrund eines zusätzlich eingelangten europäischen Haftbefehls aus Spanien eine formale Gerichtsentscheidung in Österreich zum spanischen Begehren abwarten muss. Auch der Staatsanwalt von Illinois ersuchte das Gericht in Chicago, eine für 25. August im Zusammenhang mit dem Antrag von Firtaschs US-Anwalt geplante Anhörung über die Zulässigkeit der Anklage zu vertagen.

Der Österreich-affine Geschäftsmann war im Frühjahr 2014 in Wien im Zusammenhang mit der bereits 2013 erhobenen US-amerikanischen Anklage verhaftet worden und spazierte dann gegen eine Rekordkaution von 125 Millionen Euro in Freiheit. Die US-Behörden werfen ihm Geldwäsche im Zusammenhang mit einem in Indien geplanten Titangeschäft vor.

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