Die Sanktion fiel damit deutlich unter der vom Gesetz an sich vorgesehenen Mindeststrafe von zehn Jahren aus. Für erpresserische Entführung sieht das Strafgesetzbuch normalerweise zwischen zehn und 20 Jahre Freiheitsstrafe vor.
"Die Milderungsgründe haben im vorliegenden Fall die Erschwerungsgründe bei weitem überwogen", begründete der Vorsitzende Friedrich Zeilinger die Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechts. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft meldete sofort Berufung an.
Schwarz trotz mildem Urteil unzufrieden
Auch Wolfgang Schwarz schien die Vorstellung, die nächsten Jahre im Gefängnis verbringen zu müssen, nicht zu behagen. Obwohl er sozusagen noch mit einem "blauen Auge" davon gekommen war, akzeptierte er das Urteil vorerst nicht. Sein Verteidiger Herbert Eichenseder erbat Bedenkzeit.
Erfolg unmöglich, also mildere Strafe
Richter Zeilinger zählte bei der Urteilsbegründung mehrere Milderungsgründe auf. Neben dem abgelegten Geständnis und der Tatsache, dass die geplante Entführung beim Versuch geblieben war, führte er den Umstand ins Treffen, "dass bei objektiver Betrachtung der Erfolg nicht hätte eintreten können".
"Patscherter" Angeklagter
Die Richter gingen damit offenbar davon aus, dass Wolfgang Schwarz zwar an einer erpresserischen Entführung gelegen war, diese aber niemals gelingen hätte können. Zu "patschert" hatte sich Schwarz nach ihrem Dafürhalten dabei angestellt.
Überraschendes Geständnis bei der Einvernahme
"Okay, ich gebe es zu, es war meine Idee, die Frau zu entführen. Ich kann Ihnen dafür keine Erklärung geben", hatte Schwarz zuvor zu Protokoll gegeben. "Motiv des Ganzen ist natürlich Geldnot, Geldgier. Zwei bis drei Millionen Euro kann jeder brauchen", hatte Staatsanwalt Christian Temsch eine plausibel klingende Erklärung parat. Diese Summe hätte laut Anklage der Vater des auserkorenen Opfers, dem Schwarz sein Haus am Laaer Berg verkauft hatte, bezahlen sollen, wäre nicht die Polizei rechtzeitig eingeschritten.
Der Staatsanwalt bescheinigte dem Goldmedaillen-Gewinner bei den Olympischen Spielen 1968 in Grenoble "einen ganz einmaligen Charakterzug". Das Rotlicht-Milieu, die Halb- und Unterwelt würden auf Schwarz "eine geradezu unerklärliche Anziehungskraft" ausüben: "Er kann von der Kriminalität nicht die Finger lassen."
Schwarz bereits wegen Menschenhandel verurteilt
Der Ankläger spielte damit auf eine rechtskräftige Verurteilung zu eineinhalb Jahren Haft an, nachdem Schwarz mehrere Frauen aus dem Baltikum nach Österreich gelotst hatte, um sie hier der Prostitution zuzuführen. Damit hatte er sich des Menschenhandels schuldig gemacht.
Foto: AP/Lilli Strauss
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