"Krone"-Ombudsfrau

Unerreichbarer Türgriff „ästhetische Lösung“?

Ombudsfrau
13.04.2016 09:25

Fenster, die sich nur zwei Zentimeter weit kippen lassen, lose hängende Außenjalousien ohne Führung, eine schwere Terrassentür, deren Griff nicht greifbar ist: Leserin Claudia K. aus Niederösterreich sitzt auf einer schier endlosen Mängelliste. Das sei alles technisch nicht anders machbar gewesen, meint die ausführende Firma dazu...

Für ihr Ferienhaus hat Claudia K. im Vorjahr bei der Firma W.H.M. Wintergarten Handel Montage eine Großbestellung in Auftrag gegeben. Neue Fenster, eine neue Terrassen-Schiebetür, und das alles inklusive Außenrollläden und Insektengitter. Als Preis wurden rund 12.000 Euro vereinbart. Knapp 5000 Euro hat Frau K. angezahlt. Nach dem Einbau begannen die Probleme. "Dass so gearbeitet wurde, dass derart viele Mängel entstehen, ist ein Wahnsinn", wandte sich die Niederösterreicherin an die Ombudsfrau.

Die von einem gerichtlichen Sachverständigen angefertigte Mängelliste ist tatsächlich schier endlos. Neben der kuriosen Kippfunktion der Fenster von nur zwei Zentimetern, stehen hingegen außen die Fensterbretter weit über, dazu sind einige Elemente nicht sachgemäß angebracht worden, die Insektengitter schließen nicht ab, der Außenrollladen der Terrassentür lässt sich nicht mehr öffnen, und beim Einbau wurden Fliesen und Möbel im Haus beschädigt. Das "Meisterstück" der in Polen angefertigten Teile ist jedoch die Terrassentür. Die lässt sich von außen nur öffnen, indem man die Hände aufs Glas legt und schiebt, bis der für das Öffnen gedachte Griff aus seinem "Versteck" kommt. Er ist komplett im Steher versenkt. Laut Hersteller habe das ästhetische Gründe

Frau K. muss nun auf eigene Rechnung alles neu machen bzw. reparieren lassen. Mit der Firma W.H.M. konnte sie sich nur darauf einigen, dass die Restzahlung entfällt, dafür aber keine Mängel behoben werden.

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