Nach VWGH-Spruch:

Wird in Graz Umweltzone eingeklagt?

Steiermark
29.06.2015 15:23
Hat eine Grazer Familie das Recht, Maßnahmen gegen den Feinstaub einzufordern? Nein, meinte 2013 der damalige Landeshauptmann Franz Voves. Nein, meinte auch das steirische Verwaltungsgericht. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VWGH) sieht das allerdings gänzlich anders. Der Fall sei eine Ausnahme. Nun darf man gespannt sein!

Eine Umweltzone, tageweise Fahrverbote oder Ähnliches fordert der Grazer Feinstaub-Kläger Helmut Hoffmann im Namen seiner Familie. Er ist der Ansicht: Jeder habe ein Recht auf saubere Luft – und damit auf entsprechende politische bzw. gesetzliche Maßnahmen.

Einen ersten diesbezüglichen Anlauf unternahm Hoffmann bereits im März 2013. Aber in der Steiermark ließ man Hoffmann abblitzen – es gebe, hieß es, kein Anrecht des Einzelnen auf saubere Luft und somit auch nicht auf entsprechende Maßnahmen.

Hoffmann gab nicht auf und wandte sich – immer unterstützt von den Grünen – an den VWGH. Und siehe da, der befindet nun: Hoffmanns Fall sei eine Ausnahme, sein Antrag 2013, in dem er Anti-Feinstaub-Maßnahmen einforderte, sei rechtmäßig und hätte nicht abgewiesen werden dürfen. Heißt im Klartext: Das steirische Verwaltungsgericht muss sich nun mit dem Ansinnen Hoffmanns auseinandersetzen.

Vieles ist jetzt möglich

Das bedeutet freilich nicht automatisch, dass nun Umweltzonen oder Fahrverbote eingeführt werden – es bedeutet aber auch nicht das Gegenteil. Eine große Frage ist, inwieweit die Feinstaubgrenzwerte 2015 überschritten werden. Sieht es hier schlecht aus, ist vieles möglich. Für Spannung ist gesorgt.

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