"Heilige Kuh"

Der langsame Abschied vom Bankgeheimnis

Wirtschaft
21.03.2015 12:36
Es galt in Österreich viele Jahrzehnte als "heilige Kuh" - das Bankgeheimnis. Doch was als Schutz der Privatsphäre vor der Obrigkeit und neugierigen Mitbürgern gedacht war, entpuppte sich im Lauf der Zeit als ideales Hilfsmittel für Steuerbetrug und Schwarzgeld-Veranlagung. Franz Hahn, Bankenexperte im Wifo, hat eine klare Position: "Ich sehe im Bankgeheimnis keinen Sinn mehr, das ist nicht mehr zeitgemäß." Das Ende würde sich schon langsam abzeichnen, nicht zuletzt auf internationalen Druck.

Österreich hat sich nach langen Verhandlungen mit der EU bereits verpflichtet, ab 2017 die "internationalen Standards" der OECD zur Geldwäsche-Bekämpfung einzuhalten. Das heißt im Klartext, dass für Personen, die bei uns Geld veranlagt haben, aber woanders steuerpflichtig sind, das Bankgeheimnis nicht mehr gilt.

Auch Luxemburg und vor wenigen Tagen die Schweiz haben dem zugestimmt. In Deutschland ging man schon weiter: Dort kann bereits jetzt jede Behörde die Bankkonten eines Bürgers einsehen. So wird z.B. der mögliche Missbrauch von Sozialhilfe kontrolliert.

Bankgeheimnis durch Steuerreform aufgeweicht
In Österreich wird das Bankgeheimnis für Inländer jetzt im Rahmen der Steuerreform aufgeweicht: Bei Betriebs- oder Umsatzsteuerprüfungen soll die Finanz ab 2016 alle bestehenden Kontoverbindungen des Betroffenen abfragen können. Um zu verhindern, dass jemand sein Schwarzgeld noch vor Inkrafttreten der Regelung in Sicherheit bringt, werden die Banken rückwirkend dazu verpflichtet, "höhere Kapitalabflüsse" oder Verschiebungen ins Ausland zu melden. Ein entsprechendes Gesetz wird vorbereitet. Ein zentrales "Kontenregister" soll eingeführt werden, sodass Bankdaten schnell abrufbar werden.

Für Hahn ist problematisch, dass es dann eine Ungleichbehandlung zwischen Unternehmern bzw. Selbstständigen geben würde: "Wahrscheinlich wird irgendjemand damit zum Verfassungsgerichtshof gehen." Dann käme wohl heraus, dass die Regierung die Wahl hat, entweder das Gesetz zurückzunehmen oder das Bankgeheimnis ganz abzuschaffen.

Banken lehnen "Schnüffelgesetz" ab
Hahn: "Es gibt eine Lobby, die für die Aufrechterhaltung kämpft. Aber auf lange Sicht glaube ich, dass das Bankgeheimnis so wie die Anonymität fallen wird." Die Banken selber lehnen ein "Schnüffelgesetz" ab mit dem Argument, dass die Privatsphäre geschützt werden muss. Momentan ist es noch so, dass nur bei einem Finanzstrafverfahren eine Kontoöffnung beantragt werden kann. 2014 gab es rund 2.000 Anträge.

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