Das Halten von Tieren während der Fahrt an einer Leine oder das Anhängen an Fahrzeugen, um sie mitlaufen zu lassen, ist aus gutem Grund bereits in der StVO verboten. Dennoch wurde am Stefanitag eine Fahrzeuglenkerin in Kottingbrunn dabei beobachtet, wie sie ihren an einem Würgehalsband angeleinten Jagdhund neben ihrem fahrenden Geländewagen her zog.
Halterin zeigte sich uneinsichtig
Laut VGT sagten Zeugen aus, dass der Hund "permanent auf Zug in der Leine" hing und dadurch "beinahe erwürgt" worden sei. Diese Zufügung eines ununterbrochenen, unausweichlichen Strafreizes durch das auf Würgen gestellte Halsband stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Trotz Aufklärung durch die beiden Tierfreunde vor Ort habe sich die Tierquälerin laut VGT nicht einsichtig gezeigt und ihr gesetzwidriges Verhalten mit Verweis auf eine Bandscheibenoperation fortgesetzt.
VGT kritisiert mangelndes Mitgefühl
"Wer auch nur ein bisschen Mitgefühl hat, erkennt, dass ein Hund leidet, wenn man ihn mit einem Würgehalsband aus dem fahrenden Auto nachzieht", ärgert sich Elmar Völkl vom Verein Gegen Tierfabriken, und weiter: "Offenbar wird Tierschutz durch die Politik noch immer unzureichend vermittelt!" Der Verein hat den Vorfall bei der BH Baden angezeigt.
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