Unklimatisierte Büros werden dieser Tage zu echten Hitzepolen. Auch wenn die Konzentration dadurch womöglich sinkt, den Arbeitsplatz einfach zu verlassen ist aus rechtlicher Sicht nicht möglich. Ein Experte klärt über die Verantwortung von Arbeitgebern auf.
Die Hitze ist dieser Tage nicht nur im Freien kaum zu ertragen, auch unklimatisierte Innenräume heizen sich rasch auf und werden zur Last. Klimaanlagen gehören in vielen steirischen Büros aber noch nicht zur Grundausstattung – und das müssen sie auch nicht.
„Laut der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass bei einer geringen körperlichen Belastung – etwa der Arbeit im Büro – die Temperatur im Innenraum zwischen 19 und 25 Grad liegt. Es gibt aber keine Pflicht für ein Klimagerät“, erklärt Wolfgang Nigitz vom Arbeitnehmerschutz der Arbeiterkammer Steiermark.
Man darf nicht einfach wegen der Hitze den Arbeitsplatz verlassen. Derartiges Verhalten könnte in einer Entlassung führen.

Wolfgang Nigitz, AK Steiermark
Bild: KANIZAJ MARIJA-M.
Das Klima im Büro kann etwa auch durch Rollos, nächtliches Lüften oder die Anpassung der Arbeitszeiten positiv beeinflusst werden: „Wenn man am Morgen früher zu arbeiten beginnt, ist es noch ein wenig kühler. Derartige Anpassungen müssen aber im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer beschlossen werden“, sagt Nigitz.
„Hitzefrei“ gibt es am Arbeitsplatz nicht: „Wenn man einfach geht, kann das zu einer Entlassung führen.“ Auch auf die Homeoffice-Regelung hat die Hitze keine Auswirkungen.
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