AK-SERVICE-TIPP

Kinderbetreuungsgeld: Darf ich was dazuverdienen?

Steiermark
25.02.2026 04:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Bianca Liebmann-Kiss, ist Expertin für Frau, Beruf und Familie in der Arbeiterkammer Steiermark, und topinformiert, wenn es ums Thema Kinderbetreuungsgeld geht. Wer sich da etwas dazuverdienen möchte, muss auf die Zuverdienstgrenzen achten, erklärt die Spezialistin.

Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld liegt bei 8600 Euro pro Kalenderjahr. Dies entspricht der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 Euro). Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto liegt sie bei 18.000 Euro pro Kalenderjahr (2026: 1350 Euro brutto pro Monat).

Zudem gibt es bei dieser Kinderbetreuungsgeld-Variante eine individuelle Zuverdienstgrenze: Es können 60 Prozent der Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, dazuverdient werden – nach abgeschlossener Arbeitnehmerveranlagung wird diese automatisch vom Sozialversicherungsträger übermittelt.

Wann der Zuverdienst meldepflichtig ist
Wird eine geringfügige Beschäftigung beim selben Unternehmen aufgenommen, hat dies keinen Einfluss auf den karenzierten Hauptarbeitsvertrag. Ein Zuverdienst bei einem anderen Unternehmen ist jedoch melde- bzw. zustimmungspflichtig, sofern ein Nebenbeschäftigungsverbot besteht.

Wird die Zuverdienstgrenze überschritten, ist der Überstiegsbetrag zurückzuzahlen. Die Überprüfung der Einkünfte erfolgt im Nachhinein durch den Krankenversicherungsträger.

Bei Unklarheiten kann man sich an die AK Steiermark wenden.

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