Zu Haft verurteilt

Fußball-Trainer forderte von Burschen „Dick-Pics“

Salzburg
19.01.2026 15:41

Ein Salzburger (34) nutzte seine Stellung als Trainer der U16-Fußballmannschaft eines Flachgauer Sportvereins aus, um seine sexuellen Fantasien zu befriedigen: Über drei Jahre verlangte er von zwölf Burschen  intime Bilder und Videos. Bei einem damals 16-Jährigen griff er auch zu. Jetzt soll er ein paar Monate absitzen.

Moral und Anstand hat ein Salzburger Fußball-Trainer mit seinen perfiden sexuellen Fantasien ausgetauscht: Statt die Burschen der U16-Mannschaft eines Flachgauer Sportvereins für den Fußball zu begeistern, biederte er sich als Freund und Problemlöser an, verlangte von den 10- bis 16-Jährigen via Snapchat Bilder und Videos ihres Intimbereichs sowie von sexuellen Handlungen. Insgesamt 13 Opfer zählte die Anklage in dem Fall auf, der am Montag im Salzburger Landesgericht verhandelt wurde. Tatzeitraum: 2021 bis 2024. Neben dem Vorwurf des mehrfachen Besitzes von Kinderpornografie wurde dem 34-Jährigen auch der Missbrauch des Autoritätsverhältnisses und sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person vorgeworfen. Demnach soll er einen 16-Jährigen an seiner intimsten Stelle gestreichelt haben, während dieser schlief.

Geständnis mit einer Ausnahme
Das war auch der einzige Vorwurf, den der bisexuelle Trainer bestritt. Die anderen Vorwürfe räumte er ein, erklärte sich mit einer schweren Trennung und Alkoholmissbrauch. Er sei bei allen Anfragen berauscht gewesen: „Ich möchte mich für mein Verhalten entschuldigen.“ Sein Verteidiger meinte sogar, dass die Burschen gar nicht auf die Forderungen hätten eingehen müssen. Was der Angeklagte auch bei Nachfrage eines Opfer-Anwaltes bestätigte: „Sie hätten ja nichts schicken müssen.“ Dass er aber eine Rolle der Autorität in dem Sportverein hatte, war ihm bewusst. Begonnen hatte das Ganze übrigens beim „Wahrheit oder Pflicht“ spielen via Snapchat, erzählte der Angeklagte.

Ein Schöffensenat erklärte ihn für schuldig im Sinne der Anklage: Von 18 Monaten Haftstrafe muss er drei im Gefängnis absitzen, der Rest ist auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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