Wer ist gefahren?

Tödlicher Unfall: „Ich habe geschlafen“

Steiermark
15.01.2026 16:00

Der Verkehrsunfall nach einem feucht-fröhlichen Gasthausbesuch in Nechnitz (Stmk.) verlief für einen 67-Jährigen tödlich. Sein Freund (47) stand wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Strafrichter. Doch der behauptete stets: „Ich bin nicht gefahren, sondern er!“

Fatal endete ein Verkehrsunfall im Sommer 2024 in Nechnitz (Bez. Weiz): Obwohl er zwei Promille hatte, setzte sich laut Anklage ein Grazer (47) nach einem Gasthausbesuch hinters Steuer, neben ihm nahm sein ebenso betrunkener Freund (67) Platz – der wegen seiner drei Promille vom Angeklagten und dem Wirt sogar in den Wagen gehievt werden musste, weil er nicht mehr in der Lage war zu gehen. 

Nur fünf Kilometer später krachte es, der Wagen stürzte in den Wald und blieb dort liegen. Sonderbar: Der Vorfall ereignete sich gegen 23 Uhr, den Notruf setzte der Grazer aber erst gegen drei Uhr früh ab – gefasst erklärte er am Notruf, welchen Weg sie gefahren seien und dass er am Beifahrersitz gesessen sei – was er auch weiterhin behauptet. Gefahren sei sein Freund. Außerdem beharrt er darauf, geschlafen zu haben und vom Unfall gar nichts mitbekommen zu haben. „Als ich aufgewacht bin, hab‘ ich versucht, ihn aufzusetzen und aufzuwecken. Ich habe nicht daran gedacht, dass er verletzt sein könnte.“ Schlussendlich habe er doch überrissen, dass sein Freund „schon blau war“. 

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Sie sind gefahren, die Indizienkette ist erdrückend. Und jetzt wollen Sie Ihrem Freund die Schuld in die Schuhe schieben, das ist moralisch sehr bedenklich.

Richterin Julia Riffel

Dass er vom Unfall nichts mitbekommen haben will, ist für Staatsanwalt Christian Kroschl ein Ding der Unmöglichkeit: „Er war nicht angeschnallt, sitzend aufzuwachen geht daher nicht. Am Notruf schildert er zudem ganz genau, wo gefahren wurde, und jetzt ist die Erinnerung daran verschwunden? Sieht man sich das Gesamtbild an, steht fest, dass der Angeklagte gefahren sein muss.“

Auch für Richterin Julia Riffel ist zweifelsfrei klar: „Sie sind gefahren, die Indizienkette ist erdrückend. Und jetzt wollen Sie Ihrem Freund die Schuld in die Schuhe schieben, das ist moralisch sehr bedenklich.“ Das Urteil: Zwölf Monate Haft, neun davon bedingt. Nicht rechtskräftig!

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