Vom eigenen Partner betäubt, vergewaltigt und auch noch gefilmt: Die Geschichte von Astrid (42) aus Oberösterreich sorgt in ganz Österreich für Aufsehen und Bestürzung. Auch in der Steiermark gibt es ähnliche Fälle – eine Gesetzesänderung könnte bald Opfern helfen.
Ihre Geschichte schockiert: Astrid (42) aus Linz wurde von ihrem eigenen Freund betäubt und vergewaltigt. „Ich will anderen Frauen Mut machen, sich zu trauen, ihre Peiniger anzuzeigen“, sagt sie gegenüber der „Oberösterreich-Krone“.
Sie hatte keine Erinnerung an den Vorfall während eines Wellnessurlaubs in Bayern – bis sie auf seinem Handy zwölf Vergewaltigungsvideos entdeckte. „Vier davon von mir. Mit zwei anderen Frauen hat er dasselbe gemacht.“ Ende Oktober wurde Astrids Ex zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Ähnliche Fälle gibt es auch in der Steiermark, weiß Petra Leschanz, Juristin beim Frauenservice Graz. „K.-o.-Tropfen sind in Clubs ein Thema, aber auch in Beziehungen.“ Tätergruppen in Internetforen tauschen sich aus, teilen sogar Videos und Bilder. „Wir hatten so einen Fall in der Beratung – eine langjährige Partnerschaft mit Kindern.“
Täter nutzen Schutzmechanismen für sich
Dass sich Gewalttäter austauschen, bemerken Leschanz und ihre Kolleginnen auch im Bereich der Betretungs- und Annäherungsverbote. „Wir sehen das in Beziehungen, in denen der Mann bereits einmal weggewiesen wurde, dann zurückkommt, einen Streit provoziert und die Polizei ruft.“ In drei Fällen sei das kürzlich vorgekommen, dass eine Frau weggewiesen wurde. „Auch Frauen können übergriffig sein, ja – aber wir glauben, dass Notwehr hier als Angriff angezeigt wird.“ Von einem Trend zu sprechen, wäre aber zu weit gegriffen, sagt Frauenhäuser-Geschäftsführerin Michaela Gosch. Auch laut der Polizei betreffe der Großteil der 1403 Betretungsverbote, die in diesem Jahr in der Steiermark ausgesprochen wurden, Männer.
Über Gewalt zu sprechen, fällt vielen Frauen nicht leicht, sagt Leschanz. „Ganz viele kommen wegen einer Trennung. Wir bemerken dann erst nach und nach, dass es eine Angst vor dem Partner gibt.“ Im Frauenservice ist das Angebot niederschwellig, weil man eben keine Gewaltschutz-Institution ist. Dennoch ist jede siebente Frau ganz akut von Gewalt betroffen. Man arbeitet eng mit Institutionen zusammen – etwa mit der Gewaltambulanz am Uniklinikum. „Wir schicken oft Frauen direkt von der Beratung dorthin. Durch forensische Methoden kann man Gewalt lange nachweisen – das war in mehreren Fällen ein Gamechanger.“ Denn oft steht es Aussage gegen Aussage.
Gewalt ist Machtausübung und Grenzüberschreitung – und erfordert eine hierarchische Grundhaltung, die viel mit Geschlechterbildern zu tun hat.

Petra Leschanz, Juristin beim Frauenservice Graz
Bild: Monika Reiter
Neues Sexualstrafrecht wäre großer Schritt
Leschanz befürwortet die aktuell heiß diskutierte Änderung im Sexualstrafrecht: Statt „Nein heißt Nein“ könnte bald „Nur Ja heißt Ja“ gelten. „Das wäre ein fundamentaler Fortschritt und ein ganz neues Beweiskonzept.“ Denn der Täter müsste dann beweisen, dass das Opfer eingewilligt hat, und nicht das Opfer, dass es sich gewehrt hat. „Vor allem für bewusstlose Opfer würde das viel ändern.“
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