Seit 1. Jänner 2012 ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei Staubildung die Rettungsgasse Pflicht! Sie soll im Ernstfall den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen. Viele Fahrzeuglenker halten sich aber auch heute – fast 14 Jahre nach Einführung – nicht an diese Maßnahme. Saftige Strafen drohen!
Stau auf der A12 Inntalautobahn bei Innsbruck in Fahrtrichtung Arlberg. Der Großteil der Fahrzeuglenker bildet brav – und wie es das Gesetz vorsieht – eine Rettungsgasse. Ein deutscher Autofahrer dürfte von dieser Maßnahme noch nie etwas gehört haben – oder es war ihm schlichtweg „wurscht“. Jedenfalls stand er mitten auf der Autobahn, mitten in der Rettungsgasse!
Sekunden entscheiden über Leben oder Tod
So passiert am späten Mittwochnachmittag im Feierabendverkehr. Stoßstange an Stoßstange standen die Fahrzeuge auf der A12. Hätte es zu diesem Zeitpunkt einen Notfall gegeben, hätte der Deutsche die Einsatzkräfte auf ihrer Anfahrt zum Unfallort blockiert. Wichtige Sekunden – die möglicherweise sogar über Leben oder Tod hätten entscheiden können – wären verstrichen. In diesem Fall gab es zum Glück keinen Notfall.
Wie man die Rettungsgasse richtig bildet
Seit 1. Jänner 2012 ist die Bildung einer Rettungsgasse gesetzliche Pflicht. „Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmenden verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden – schon bevor der Verkehr stillsteht und auch, wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert. Das parallele Ausrichten am Fahrbahnrand gilt spätestens bei Schrittgeschwindigkeit und einem entsprechenden Richtwert von sieben km/h“, informiert die Asfinag.
Strafen von mehr als 2000 Euro drohen
Wer sich nicht einordnet oder sogar die Rettungsgasse befährt, behindert im Ernstfall nicht nur die Einsatzkräfte, sondern riskiert auch Leben. Und: saftige Strafen! „Nicht bei der Rettungsgasse mitzumachen kann bis zu 726 Euro kosten. Wer dabei ein Einsatzfahrzeug, ein Fahrzeug des Straßendienstes oder der Pannenhilfe behindert, muss sogar mit einem Strafrahmen bis 2180 Euro rechnen“, heißt es indes vom ÖAMTC.
Einem Einsatzfahrzeug nachzufahren, das mit Blaulicht die Rettungsgasse befährt, wird übrigens ebenfalls bestraft.
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