Hotel in Axamer Lizum

Tirol: Großprojekt muss wieder zurück an den Start

Tirol
26.10.2025 14:00

Zurück an den Start heißt es für ein Großprojekt, das in der Axamer Lizum geplant gewesen wäre. Die CSA GmbH & Co KG wollte auf einer Fläche von 8300 Quadratmetern die Hotelanlage „Carpe Solem“ errichten. Wie immer bei derartig großen Vorhaben haben dabei mehrere Behörden ein gewichtiges Wort mitzureden.

So auch die Landesumweltanwaltschaft. Deren stellvertretender Leiter Walter Tschon betont gegenüber der „Krone“, dass „durch das Projekt bisher unberührte Flächen im Ausmaß von mehr als 9000 Quadratmetern in Anspruch genommen werden, ein großer Teil davon versiegelt bzw. überbaut werden“.

Einerseits stehe das entgegen den Zielsetzungen der österreichischen Bodenstrategie. Andererseits sei die Axamer Lizum bereits jetzt schon großflächig versiegelt. „Eine weitere Inanspruchnahme von Boden ohne Ausgleichsmaßnahmen ist mit den Zielsetzungen nicht in Einklang zu bringen“, verdeutlicht Tschon.

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Die angeführte Ausgleichsmaßnahme A-2 zum Schutz heimischer Pflanzen und deren Lebensräume ist durch eine landschaftspflegerische Begleitplanung in Abstimmung mit der ökologischen Bauaufsicht auszuarbeiten und zu ergänzen.

Das Landesverwaltungsgericht

Ausgleichsmaßnahmen und Beleuchtung im Visier
Dieser Ansicht stimmt auch das Landesverwaltungsgericht zu. Dazu heißt es wörtlich: „Die angeführte Ausgleichsmaßnahme A-2 zum Schutz heimischer Pflanzen und deren Lebensräume ist durch eine landschaftspflegerische Begleitplanung in Abstimmung mit der ökologischen Bauaufsicht auszuarbeiten und zu ergänzen. Dieser landschaftspflegerische Begleitplan ist der Behörde rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen und bei positiver Rückmeldung fristgerecht bis spätestens Fertigstellung des Hotelprojektes umzusetzen.“

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Die Nachreichung sämtlicher Unterlagen wird mit Sicherheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Walter Tschon

Auch bei der Beleuchtung der Hotelanlage muss der Projektwerber nachbessern. „Die Beleuchtung darf jedenfalls nur als insektenfreundliche und landschaftsbildverträgliche Außenbeleuchtung unter Einhaltung der verbindlichen ÖNORM O 1052 und des Projektes ,Helle Not’ der Tiroler Umweltanwaltschaft und des Positionspapiers der Tiroler Umweltanwaltschaft ,Kunstlicht in der Nacht’ erfolgen“, heißt es in der Begründung.

Entscheidung wohl erst im neuen Jahr
Abschließend glaubt Walter Tschon, dass „die Nachreichung sämtlicher Unterlagen mit Sicherheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Aus meiner Sicht ist es nicht realistisch, dass noch im Jahr 2025 eine Entscheidung dazu fällt“.

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