Inzestfall Amstetten

Gericht erklärt Fritzl weiterhin für gefährlich

Niederösterreich
13.10.2025 18:22

Josef Fritzl bleibt hinter Gittern: Das Landesgericht Krems verweigert dem 90-Jährigen vorerst die bedingte Entlassung. Trotz Gutachten, die ihn als ungefährlich einstufen, sieht die Justiz weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit. Seine Verteidigung kündigt Einspruch an.

Josef Fritzl, der zu lebenslanger Haft aufgrund der Gräueltaten an seiner Tochter im Jahr 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, wird vorerst nicht bedingt entlassen. Den Entschluss im Inzestfall Amstetten traf das Landesgericht Krems. Die Justizbehörde entschied, dass von dem mittlerweile 90-Jährigen sehr wohl noch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen würde. Damit widerspricht es Gerichtsgutachten, die das Gegenteil behaupten. 

Aggressionen gegen Familienangehörige
Im aktuellen Beschluss stellte das Gericht fest: Fritzl entwickle in Wahnvorstellungen weiterhin Aggressionen gegen seine Familienangehörigen. Deshalb könne nicht ausgeschlossen werden, dass von ihm eine weitere Gefahr ausgehe. Die Sozialprognose für den verurteilten Straftäter sei ebenfalls schlecht, da er in Haft bisher nicht auf eine Entlassung vorbereitet worden war und er weder einen Erwachsenenvertreter noch eine Unterkunft habe.

Zitat Icon

Werde diesen Beschluss bekämpfen.

Astrid Wagner, Verteidigerin von Josef F. 

Astrid Wagner, die Verteidigerin des Inzest-Straftäters, zeigt sich kämpferisch und will gegen den Beschluss vorgehen. Ihrer Meinung nach sei die Begründung für die Abweisung des im August eingebrachten Antrags fehlerhaft. Wagner sehe ein Demenzzentrum als „besseren Ort als ein Gefängnis“ für ihren Mandanten, da er an einer fortschreitenden Demenzerkrankung leidet. Damit muss sich nun das Oberlandesgericht Wien auseinandersetzen.

Kampf um Entlassung seit 2021
Seit Oktober 2021 versucht Fritzl, der inzwischen geschieden ist und seinen alten Namen abgelegt hat, aus der Haft entlassen zu werden. Nach mehreren Gerichtsentscheidungen wurde er im Jänner 2024 vom Maßnahmenvollzug (endet erst, wenn keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit besteht) in den normalen Strafvollzug verlegt.

Das zuständige Landesgericht Krems hatte in diesem Fall regelmäßig zu prüfen, ob die Bedingungen für den Maßnahmenvollzug noch erfüllt sind. Ein Dreiersenat des Gerichts entschied damals, dass Fritzl zwar auf zehn Jahre bedingt in den Normalvollzug entlassen wird, aber eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug wurde abgelehnt.

Kellerverlies des Grauens
Der Inzestfall wurde 2008 bekannt, nachdem Fritzl seine Tochter 24 Jahre lang im Keller des eigenen Hauses gefangen gehalten hatte. Dort misshandelte und vergewaltigte er sie vielfach, woraus sieben Kinder hervorgingen, wovon eines nach der Geburt gestorben war. Die Ermittlungen waren damals ins Rollen gekommen, als Josef Fritzl mit seiner schwerkranken (Enkel-) Tochter ein Krankenhaus aufsuchte und die Ärzte dort misstrauisch wurden und daraufhin nach der Kindesmutter gesucht wurde.

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