Gemeinderat hebt auf

Ton- und Filmaufnahmen: Verbot ist rechtswidrig

Niederösterreich
01.10.2025 09:15

Der Gemeinderat im Paffenschlag im Bezirk Waidhofen an der Thaya wollte ein generelles Verbot von Ton- und Filmaufnahmen durchsetzen. Das bekämpfte der einzige SPÖ-Mandatar dort und bekam Recht. Denn bei der öffentlichen Sitzung darf man das Aufzeichnen nicht generell verbieten, heißt es von der Bezirkshauptmannschaft.

Einem Irrtum, der anscheinend in Niederösterreich weit verbreitet ist, saß die Gemeinde Pfaffenschlag im Waldviertel auf. Dort hatte man ein generelles Verbot für Ton- und Filmaufnahmen bei öffentlichen Gemeinderatssitzungen beschlossen.

Bei öffentlicher Sitzung kein generelles Verbot
Ebendort sitzen elf Vertreter der ÖVP, drei Mandatare der FPÖ und einer der SPÖ. Letzterer ist Gemeinderat Karl Weinberger, der den Beschluss bekämpfte und eine Aufsichtsbeschwerde einreichte. Die Behörde gab ihm Recht: Denn generell können diese Aufnahmen bei öffentlichen Sitzungen nicht verboten werden. Nur für eine oder Teile einer Sitzung könnte bei nachvollziehbarer Begründung ein Verbot dieser Aufnahmen beschlossen werden, heißt es von der Bezirkshauptmannschaft.

Weinberger fühlt sich bestätigt. Weil der „Haussegen“ dort zwischen ihm und der Bürgermeisterpartei aber schief hängt, befürchtet er neue Argumentationen für ein Verbot von Ton- und Filmaufnahmen.

Missverständnis auferlegen
ÖVP-Bürgermeister Werner Liebhart winkt da aber ab und spricht davon, einem Missverständnis auferlegen zu sein. „Wir werden den Beschluss zurücknehmen, damit wird das Thema geklärt sein“, betonte der Bürgermeister vor der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend.

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