Nach langem Ringen um ihre Gesundheit und um den Umgang mit ihr ist das Schicksal der Blutbuche vor Innsbrucks Haus der Musik besiegelt: Alle Maßnahmen, um das Leben des 120 Jahre alten Baumes zu verlängern, sind am Ende. Interne und externe Gutachter sowie der Landesumweltanwalt haben befunden, dass die Buche gefällt werden muss.
120 Jahre hat die Blutbuche auf dem Buckel – die letzten paar waren alles andere als geruhsam für den mächtigen Baum. So wurden bereits vor einiger Zeit Stimmen laut, die aus Sicherheitsgründen seine Entfernung forderten. Stattdessen folgten Maßnahmen, um den Baum so lange wie möglich zu erhalten.
Eingesetzt wurden gezielte Bewässerung sowie Bodenverbesserung durch Mikroorganismen als lebensverlängernde Maßnahmen. Außerdem wurden mehrere Kronensicherungen angebracht und abgestorbene Äste regelmäßig entfernt.
Leider ist das Ende der Lebenszeit der Blutbuche erreicht. Eine Entfernung ist die einzig vernünftige Maßnahme, die der Stadt von mehreren externen Gutachtern dringend empfohlen wird.
Thomas Klingler, Amtsvorstand für Grünanlagen
Pilzbefall hat sich massiv ausgeweitet
All das dürfte nun aber vorbei sein. Laut der Stadt Innsbruck hätten die jüngsten Begutachtungen interner und externer Sachverständiger ergeben, dass sich der Pilzbefall durch den Lackporling, der bereits 2021 festgestellt wurde, massiv ausgebreitet habe. In der Folge habe das Totholz in der Krone stark zugenommen, im Bereich des Stammes breche immer wieder Holz aus.
„Die Blutbuche ist sterbenskrank. Auch jeder Laie, der Stamm und Krone aus der Nähe anschaut, wird die großflächigen Schäden erkennen“, sagt Thomas Klingler, Amtsvorstand für Grünanlagen in Innsbruck. Der Baum stelle ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Bliebe er bestehen, wäre die Umgebung nicht mehr wie bisher nutzbar, müssten Veranstaltungen in der Nähe verboten und der Zugang zum Haus der Musik eingeschränkt werden, so Klingler.
Blutbuche wird „umgehend gefällt“
Sowohl die Sachverständigen als auch der Landesumweltanwalt hätten sich daher nach einem Lokalaugenschein für die umgehende Entfernung der Blutbuche ausgesprochen.
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