Seit fast vier Wochen streicht Elch „Emil“ in Niederösterreich umher. Zuletzt wurde er in Sonntagberg im Bezirk Amstetten gesichtet.
„Krone“-Leser berichten, den Gast aus dem Norden kürzlich nahe der Marktgemeinde Sonntagberg gesichtet zu haben. Er befindet sich also immer noch in Niederösterreich. Den Bezirk hat er allerdings gewechselt, erst am Sonntag trieb er sich in der Gemeinde Steinakirchen am Forst im Bezirk Scheibbs herum.
Seit seiner Einreise im heurigen August hat er viele Kilometer zurückgelegt und mindestens dreimal die Donau überquert. Zu Besuch war er bereits in sieben niederösterreichischen Bezirken: Mistelbach, Korneuburg, Tulln, St. Pölten, Melk, Scheibbs und nun erneut in Amstetten.
Erste Sichtung war in Mistelbach
Das erste Mal gesehen wurde er am 19. August in Mistelbach und dürfte aus Polen über Tschechien eingewandert sein. Gefahr geht von dem als Wildtier eingestuften Elch laut Tierschutz Austria keine aus. Elche mögen bedrohlich wirken, sind aber friedliche Fluchttiere. Bei einem Aufeinandertreffen ist es wichtig, Abstand zu halten, ihn nicht zu bedrängen und ihm ein Zurückziehen zu ermöglichen.
Elch ist mittlerweile „Social-Media-Star“
Der Liebling der Nation hat es mittlerweile zu einer eigenen Facebook-Fanseite mit über 14.000 Mitgliedern gebracht und erfreut sich großer Beliebtheit. Trotz des Hypes warnt Tierschutz Austria vor aufkommendem Elch-Tourismus, da immer mehr Menschen mit der Absicht anreisen, „Emil“ zu beobachten, fotografieren oder gar zu ködern.
Ganz ohne Zwischenfälle gestaltete sich „Emil‘s“ Besuch bisher trotzdem nicht: Am 10. August sorgte er in der Landeshauptstadt für ein riesiges Chaos im Zugverkehr. Besonders in den Abendstunden wurde sein Aufenthalt auf den Bahngleisen zur Herausforderung für die Bahnunternehmen.
Umsiedlung nur bei Gefahr
Eine Umsiedelung von „Emil“ ist aber nicht vorgesehen. Denn eine Narkotisierung bei einem Tier in der Größe ist mit erheblichen Risiken verbunden – von Stürzen über Kreislaufprobleme bis hin zu möglichen Folgeschäden. Solche Maßnahmen werden daher nur in Erwägung gezogen, wenn eine konkrete Gefahr für die Sicherheit von Menschen besteht.
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