Immer wieder werden in sozialen Medien Vermisstenmeldungen geteilt. Daten zeigen: Die allermeisten Personen tauchen wieder auf. Doch es gibt Menschen, die seit Jahren gesucht werden, darunter Franz Lechner aus Pöllau.
Steiermarkweit gelten aktuell 73 Menschen als vermisst, 28 davon sind minderjährig. Diese Zahlen beinhalten alle Fälle, die seit Beginn der Aufzeichnungen in den 1970ern ungeklärt blieben.
Jugendliche werden meist nur kurz vermisst
In Österreich gelten Personen, „die ihrem gewohnten Umfeld fernbleiben“ und bei der Polizei angezeigt werden, als abgängig. Bundesweit waren im Mai 2025 ungefähr doppelt so viele Kinder wie Erwachsene als vermisst gemeldet – 75 Prozent der als vermisst gemeldeten Minderjährigen wohnen in Betreuungseinrichtungen. „Sie kehren im Regelfall selbständig zurück oder werden von der Polizei aufgegriffen“, heißt es vom Bundeskriminalamt.
Im vergangenen Jahr konnte beispielsweise der Verbleib einer zuvor auch über Medien gesuchten, damals 12-jährigen Steirerin aufgeklärt werden. Die Kumberger Schülerin tauchte wenige Tage nach ihrem Verschwinden wieder auf.
Heuer schon 1300 Vermisstenanzeigen in der Steiermark
Heuer wurden bisher circa 1300 Vermisstenanzeigen in der Steiermark gemacht – „nur“ 22 dieser Fälle sind bislang ungeklärt. Österreichweit beträgt die Aufklärungsquote von Vermisstenfällen innerhalb von einer Woche rund 85 Prozent, 98 Prozent der Abgängigen werden innerhalb eines Jahres gefunden.
Auto 130 Kilometer entfernt gefunden
Einer der bekanntesten Vermissten ist Franz Lechner (61). Er ist der einzige Steirer, der aktuell auf der Seite für Personenfahndungen des Bundeskriminalamtes öffentlich gesucht wird. Am 29. November 2019 wurde er an seiner Wohnadresse in Pöllau (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) das letzte Mal gesehen. Einige Monate später tauchte sein Auto rund 130 Kilometer entfernt im Burgenland auf. Seine Geschichte ist mittlerweile auch als Folge der Serie „Fahndung Österreich“ veröffentlicht worden.
Um eine Vermisstenanzeige aufzugeben, sollte man sich an die Polizeiinspektion am letzten bekannten Aufenthalts- oder Wohnort des Vermissten wenden. Dabei werden Angaben zu persönlichen Merkmalen wie Körpergröße, Aussehen und Kleidung gemacht. Auch ein möglichst aktuelles Lichtbild wird für die Suche benötigt.
Eine Fahndung wird eingeleitet, wenn Suizidgefahr, ein Unfall oder eine Gewalttat befürchtet werden. Nach Personen, die durch eine psychische Behinderung hilflos sind oder die Gesundheit anderer gefährden, und nach Minderjährigen wird nach einer Vermisstenanzeige immer gesucht.
Fahndungen laufen EU-weit
Für die Bearbeitung eines Vermisstenfalls ist grundsätzlich die örtliche Polizeiinspektion zuständig. Abhängig von den Umständen des jeweiligen Falles werden Fahndungen teils auch vom Landes- oder Bundeskriminalamt durchgeführt. Die österreichische Schnittstelle für die Suche nach Vermissten ist seit 2013 das Kompetenzzentrum für Abgängige des Bundeskriminalamtes. Es verfolgt das Ziel, die einzelnen Sicherheitseinheiten und die Angehörigen von Vermissten bestmöglich zu unterstützen.
Die bei der Vermisstenanzeige erhobenen Daten werden im österreichische Fahndungssystem und im Schengen-Informationssystem der EU gespeichert. Letzteres ermöglicht grenzübergreifende Zusammenarbeit und Fahndungen. Das ist beispielsweise notwendig, wenn eine schutzbedürftige oder minderjährige Person am Reisen ins Ausland gehindert werden soll.
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