"Es war falsch"

Vater schüttelte Baby minutenlang: Bedingte Haft

Österreich
16.12.2013 16:27
Ein 43-jähriger Mann, der im März seinen damals zwei Monate alten Sohn minutenlang geschüttelt und ihm den Mund zugehalten hatte, ist am Montagnachmittag im Landesgericht Linz zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Zudem muss er 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der Nacht auf den 20. März schlief der Säugling schlecht und schrie immer wieder. Sein Vater habe offensichtlich die Geduld verloren und nach dem Schütteln zu einem "weiteren, sehr gefährlichen Mittel" gegriffen, sagte der Staatsanwalt. So schnitt der Mann laut Anklage dem Kind die Luftzufuhr ab, indem er dem Baby den Mund zuhielt.

Angeklagter: "Kurz darauf war er die ganze Nacht ruhig"
Glücklicherweise sei dem Baby bei diesen Taten - bis auf Einblutungen unter den Bindehäuten - "so gut wie nichts passiert", erklärte der Staatsanwalt. Die Schüttelhäufigkeit und -heftigkeit hätten eine gewisse Schwelle nicht überschritten, erklärte eine Gutachterin. Sie wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass 25 Prozent derartiger Vorfälle tödlich enden würden.

Der Angeklagte, der auch Vater eines 16-Jährigen ist, bekannte sich zwar schuldig, sagte aber, seinen Sohn nicht über Minuten, sondern "drei-, viermal kräftig geschüttelt" zu haben. "Obwohl's falsch war", habe er dem Säugling auch kurz den Mund zugehalten. "Kurz darauf war er die ganze Nacht ruhig", so der 43-Jährige. Das Ganze tue ihm recht leid, so der Beschuldigte.

Verfahren gegen Mutter eingestellt
"Wir haben uns nichts ausgemacht vorher", betonte seine ebenfalls angeklagte 36-jährige Lebensgefährtin. Gegenüber der Polizei hatte sie noch ausgesagt, dass ihr Freund den Buben minutenlang geschüttelt habe, nun sprach sie nur mehr von "zwei Sekunden".

Die Frau, die von ihrem Vater besachwaltert wird, musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten: Sie habe das damals ein Monat alte Kind unbeaufsichtigt gelassen. Es fiel von der Wickelauflage und brach sich das linke Schlüsselbein und eine Rippe. Der Richter machte auf die verminderte Schuldfähigkeit der 36-Jährigen aufmerksam und stellte das Verfahren bei einer Probezeit von zwei Jahren ein.

Der 43-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Der Bub befindet sich mittlerweile bei Pflegeeltern und soll im Jänner zu Adoptiveltern kommen.

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