Stadtrechnungshof

Posten des Prüfdirektors wird zur Polit-Streiterei

Salzburg
10.07.2025 08:00

Aus einer Rechtsfrage wird nun eine Debatte in der Salzburger Gemeindestube: Muss der ehemalige Direktor des Kontrollamts und nun Chef des Stadtrechnungshofes neu bestellt werden? 

Darf Ex-Kontrollamtsleiter Alexander Niedermoser automatisch Direktor des Stadtrechnungshofes sein? Diese Frage beschäftigt jetzt die Salzburger Stadtpolitik.

Im Kontrollausschuss wird heute die Stellvertreterin des Leiters beschlossen. Warum? Aus dem früheren Kontrollamt wurde mit 1. April 2025 der Stadtrechnungshof. Diese Gesetzesänderung mache die Neuausschreibung der Stellvertreterin notwendig, heißt es im Amtsbericht. Der Chefposten des Stadtrechnungshofes wird jedoch nicht neu bestellt.

Christoph Ferch (Liste SALZ), Vorsitzender des Ausschusses, sagt: „Der Direktor hat sich damals für das Kontrollamt einer Personalauswahl unterzogen, wurde als qualifiziert eingestuft und bestellt. Wieso soll er die Anforderungen jetzt nicht mehr erfüllen?“

Konträrer Ansicht ist Klaudius May, KPÖ-Gemeinderat: „Es hängt davon ab, wie man die Neustrukturierung bewertet, aber meiner Ansicht nach gilt: Wenn ich die Stellvertreterin neu bestellen muss, gilt das auch für den Direktor.“

Tatsächlich: Der neue Stadtrechnungshof ist unabhängiger als das Kontrollamt. Zudem hat er jetzt das Recht, auch alle städtischen Betriebe, Gesellschaften und Beteiligungen zu kontrollieren – also eine Aufgabenerweiterung.

Vincent Pultar, SPÖ, sagt zur Causa: „Die Aufwertung des Kontrollamtes zu einem Stadtrechnungshof ist meines Erachtens mehr als eine Umbenennung. Ob die Leiterposition neu ausgeschrieben werden muss, ist schnellstens juristisch zu klären.“

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