AK-SERVICE-TIPP

Wissenswertes zu Online-Apotheken

Steiermark
21.05.2025 05:59

Bettina Schrittwieser, Expertin für Konsumentenschutz in der AK Steiermark, warnt eindringlich davor, rezeptpflichtige Medikamente im Internet zu bestellen – das ist in Österreich verboten! Auch bei rezeptfreien Mitteln gilt es, die Richtlinien einzuhalten – sonst drohen empfindliche Strafen.

Im Onlinehandel dürfen ausschließlich rezeptfreie Humanarzneimittel verkauft werden. Apotheken, die rezeptfreie Medikamente online verkaufen möchten, müssen sich in einer Liste aller legalen Internetapotheken registrieren. Das gilt für Österreich und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Außerhalb davon darf nicht bestellt werden. Wenn man sich daran nicht hält und das Paket wird beim Zoll kontrolliert, muss eine Strafe von mindestens 250 Euro gezahlt werden. Die bestellte Ware wird außerdem beschlagnahmt, kostenpflichtig zerstört oder kostenpflichtig an den Absender zurückgeschickt.

Achtung vor gefälschten Medikamenten
Es ist daher dringend davon abzuraten, Arzneimittel bei Onlineapotheken zu bestellen, die nicht in dieser Liste zu finden sind.

Die Bestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten im Internet ist in Österreich verboten. Man sollte sich auch vor Fakeshops in Acht nehmen – es droht nicht nur eine Strafe, sondern es besteht auch die Gefahr, dass das Medikament gefälscht ist.

Eine Liste aller legalen Internetapotheken findet man hier: versandapotheken.basg.gv.at.

Bei Unklarheiten und Fragen können sich Konsumentinnen und Konsumenten an die AK Steiermark wenden.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
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