Regierung versichert

Die Umweltanwältin „steht aktuell nicht infrage“

Steiermark
19.05.2025 08:00

Dass die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger künftig weniger Rechtsmittel einlegen kann, sorgte für Unruhe und Kritik. Nun betont die blau-schwarze Landesregierung: „Die Stellung der Umweltanwältin steht aktuell nicht infrage.“ Auch das Budget für 2025 sei gesichert.

In den schwarz-blau regierten Bundesländern Oberösterreich und Salzburg wurden die Rechte der Umweltanwaltschaften bereits eingeschränkt. Ähnliches befürchten Umweltorganisationen und die Grünen auch in der Steiermark. Die Landesregierung hat im Februar ja eine Gesetzesnovelle in Begutachtung gegeben, die vorsieht, dass Umweltanwältin Ute Pöllinger künftig gegen Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts keine Revision beim Verwaltungsgerichtshof einlegen kann.

Argumentiert wird von FPÖ und ÖVP, dass so Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und Doppelgleisigkeiten abgeschafft werden sollen. Pöllinger selbst sprach damals gegenüber der „Krone“ von „Augenauswischerei“.

Budget für 2025 ist gesichert
Das Thema landete auch im Landtag. Die Position der Landesregierung im Umweltausschuss liegt bereits vor. Betont wird: „Die Stellung der Umweltanwältin als wichtige Einrichtung zum Schutz der Umwelt steht seitens der Landesregierung nicht infrage.“ Die gesetzlich verankerten Parteieinstellung in umweltrelevanten Behördenverfahren sowie die Weisungsfreiheit bleiben „wesentliche Eckpfeiler für die Ausübung dieser Funktion.“ Auch das Budget für 2025 ist gesichert. 

Die Gesetzesnovelle selbst ist noch nicht beschlossen. Am Ende der Begutachtungsfrist lagen 36 zustimmende und ablehnende Stellungnahmen vor. Pöllinger selbst gab auch eine Einschätzung ab. Sie schreibt: „Der Entfall des Revisionsrechts für die Umweltanwältin wird nichts zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, weil die Umweltanwaltschaft dieses Recht nur dann nutzt, wenn davon die Klärung grundlegender Rechtsfragen zu erwarten ist.“

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